Bürgschaft, Abtretung und Konto an GÜ - Sicherheit?

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Berlinho2

Hallo liebes Forum,

ich habe einen unterzeichneten Bauvertrag und etwas Kleingedrucktes übersehen - ja, meine Schuld!

Mein GÜ fordert eine Absicherung der Zahlungsansprüche i.H.v. 25% des Festpreises von mir. Diese Absicherung kann in Form einer Bürgschaft, einer Abtretung oder eines Und-Kontos erfolgen. Er möchte damit sicherstellen, dass ich keinen Porsche vom Darlehen kaufe und er am Ende Leistungen nicht bezahlt bekommt. Gleichzeitig wird eine Vertragserfüllungsbürgschaft i.H.v von 5% des Festpreises gewährt.

Ich habe mich jetzt durch verschiedene Threads und Websites und Foren gelesen und bin leider immer noch nicht so richtig schlau, was die beste Option für mich ist, um dem GÜ die gewünschte Sicherheit zu gewähren.

Nach meinem Verständnis gewähre ich mit der Zahlungsabsicherung dem GÜ Zugriff auf ca. 100k EUR netto (Absicherung Zahlungsanspruche - Vertragserfüllungsbürgschaft) ohne eine Sicherheit für eine Leistungserbringung für das Geld zu haben. Eine freundliche ING-Beraterin teilte mir mit, dass eine Bürgschaft kostenlos einzurichten wäre, der GÜ dann aber jederzeit Zugriff auf das Geld hätte und ich dagegen dann auch wenig machen kann. Im Worst-Case führt er Leistungen mangelhaft oder gar nicht aus, ich weigere mich zu zahlen und er holt sich das Geld über die Bürgschaft. Ich finde das ein sehr einseitiges Risiko...

Mit dem Begriff "Abtretung" konnte die Beraterin wenig anfangen, schlug aber noch alternativ eine "Finanzierungsbestätigung" vor und eine Auszahlung von Rechnungen direkt an den GÜ. Aktuell ist der Weg des Geldes: Bank--> Moi --> GÜ

Beim Und-Konto müsste ich wohl einen Betrag von ca. 125.000 EUR vom noch zinsfreien Darlehen abrufen und auf ein anderes Konto überführen. Müsste das also bereits verzinsen, weshalb diese Option für mich gar nicht in Frage kommt.

  • Könnt Ihr mir mal mit Eurer Expertise schildern, welche Option Ihr für mich als BH am sichersten/sinnvollsten haltet?
  • Ich weiß z.B. nicht, ob ich den Zugriff auf die Bürgschaft eingrenzen kann, nach dem Motto "nur wenn ich der Auszahlung zustimme", gibt es hier Erfahrungswerte?
  • Also: Bürgschaft oder Abtretung - was würdet Ihr machen?
 
T

Torti2022neu

Ich weiß z.B. nicht, ob ich den Zugriff auf die Bürgschaft eingrenzen kann, nach dem Motto "nur wenn ich der Auszahlung zustimme", gibt es hier Erfahrungswerte?
Nein, denn der GÜ wird eine "selbstschuldnerische Bürgschaft, Zahlung auf erste Anforderung" wollen - das ist auch eine ganz übliche Bürgschaft im Bankengeschäft. Da kannst Du nur über eine Klage das Geld zurück holen - sofern es noch da ist.

Fair wäre eine Vertragserfüllungsbürgschaft über 25%. Oder Du zahlst schon mal 25% an und erhältst vom GÜ im Gegenzug eine Anzahlungsbürgschaft in derselben Höhe. Möglichkeiten gibt es viele.

Beim Und-Konto müsste ich wohl einen Betrag von ca. 125.000 EUR vom noch zinsfreien Darlehen abrufen und auf ein anderes Konto überführen. Müsste das also bereits verzinsen, weshalb diese Option für mich gar nicht in Frage kommt.
Eine Kröte wirst Du schlucken müssen, da Du mit dem GÜ einen Vertrag hast. Mach das UND-Konto und verbuche es unter Lehrgeld.

Zur Variante Abtretung ist meine Frage an Dich, was damit konkret gemeint ist. Abtretung des Auszahlungsanspruches? Wenn ja, wie formuliert? Das wäre, wenn es nur um die Abtretung des Auszahlungsanspruches geht, die simpelste Lösung. Sinngemäß bedeutet es: Du, lieber Kunde, trittst Deinen Anspruch auf Auszahlung des Darlehens an Dich (= Kunde) an den GÜ ab. Somit kann und darf die Bank diesen Teilbetrag nur noch an den GÜ zahlen. ABER: Er ruft das Geld nicht bei der Bank ab, das machst noch immer Du. Und wenn Ihr Euch streitet, bekommt er kein Geld (Du aber auch nicht). Nach Einigung und/oder Rechtsstreit wird das Geld ausgezahlt - an Dich und/oder den GÜ. Einfach und wirksam. Und ohne Risiko für Dich - höchstens mit Stress beim Streit verbunden, aber da hast Du zumindest noch das Geld in der Hinterhand und der GÜ muss es von Dir holen, nicht umgekehrt.
 
B

Berlinho2

@Torti2022neu

Vielen Dank für die Einschätzung.

Ich frage bei meinem GÜ jetzt erstmal an, ob die eine "Standardvorlage" für eine Abtretung des Zahlungsanspruches haben. Damit dackel ich dann zur Bank. Der Vorschlag einer Abtretung kam ja von denen und vielleicht bekomme ich das darüber am elegantesten gelöst.
 
Zuletzt aktualisiert 03.12.2025
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