BÜ will eine Abtretungserklärung. Wie umgehen?

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Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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minimini

Hört sich doch schon ganz gut an. Ihr könnt euch gegenüber dem Bauunternehmen ja auch darauf berufen, dass ihr angekündigt habt, die Zahlung erst dann zu leisten wenn die Grundbuchsache erledigt ist. Da es dort keinen Widerspruch gab ist auch dadurch fraglich, ob es überhaupt zum Verzug gekommen ist.
Die Bank hat bestimmt auch noch gute Hinweise.
 
Z

Zaba12

Meiner Meinung nach wird der GU sich die Option der Abtretungserklärung nicht nehmen lassen. Versetze Dich mal in die Lage des GUs. Du versuchst regelmäßig vertraglich geregelte Sachverhalte zu umgehen. Für den GU ist es eher ein glücklicher Zufall das Du die Auszahlungsvoraussetzungen der Bank zum Zeitpunkt der Zahlung nicht erfüllt hast um die Rate aus dem Zahlungsplan zu bedienen. Das ist ja auch nicht der erste Bock den Du geschossen hast. Daher wäre der GU schön blöd dieses nun gewonnene Druckmittel aus der Hand zu geben.

Apropo Zahlungsplan, wie sieht der aus? Aber tröste dich, er kann nur das verlangen was „Er“ glaubt geleistet zu haben.
 
H

hampshire

Jetzt teilte uns der gute Herr, der Inhaber der Baufirma mit, dass er gerne eine Abtretungserklärung von uns haben möchte. Für uns entsteht dadurch ganz klar einen Nachteil/ hohes Risiko.
Nun ist es so, dass es für die Baufirma vertraglich möglich ist, diese Leistung von uns zu verlangen.
Gibt es für uns jetzt Möglichkeit, der Forderung der Baufirma nicht nachzukommen? Was passiert in diesem Fall wenn wir solche Verpflichtung verweigern?
Da steckt doch schon alles drin. Der GU fordert sein vertragliches Recht ein und Du willst den Vertrag nicht einhalten. Damit erweist Du Dich als Vertragsgegner und nicht als Vertragspartner. Möglicherweise unterstellst Du dem GU Deine eigene Denke, nur zum eigenen Vorteil zu handeln.
Betrachte Deinen Hausbau mal vom Ergebnis aus. Was wäre unter diesen Umständen der bessere Umgang miteinander?
Tipp: Der GU hat kein Interesse an Spielchen, der verdient sein Geld mit einem reibungsfreien Ablauf. Sogar der Anwalt, der Dir den Tipp mit der möglicherweise anfechtbaren Fälligkeit der 1. Rechnung rät Dir zu lösungsorientierten Kommunikation statt zur Konfrontation.
 
Thomas911

Thomas911

Meiner Meinung nach wird der GU sich die Option der Abtretungserklärung nicht nehmen lassen. Versetze Dich mal in die Lage des GUs. Du versuchst regelmäßig vertraglich geregelte Sachverhalte zu umgehen. Für den GU ist es eher ein glücklicher Zufall das Du die Auszahlungsvoraussetzungen der Bank zum Zeitpunkt der Zahlung nicht erfüllt hast um die Rate aus dem Zahlungsplan zu bedienen. Das ist ja auch nicht der erste Bock den Du geschossen hast. Daher wäre der GU schön blöd dieses nun gewonnene Druckmittel aus der Hand zu geben.

Apropo Zahlungsplan, wie sieht der aus? Aber tröste dich, er kann nur das verlangen was „Er“ glaubt geleistet zu haben.
Welche Sachverhalte versuche ich ständig umzugehen? Manchmal ist es schon beinah absurd was für Mutmaßungen die User fällen anhand dieser Häppchen an Information, die hier von mir beschrieben sind.
Das Ganze nimmt hier ziemlich einseitige Richtung bei den manchen, die in mir den Sündenbock sehen und somit versuchen, durch meine Ansprüxje an die BF die entstandene Situation zu begründen.

Ich wäre überglücklich wenn es anders gelaufen wäre als es gelaufen war. Wenn ich nicht 5(!!!!!) Male zur Architektin musste, neue Pläne und Anträge zu unterzeichnen, weil sie ständig lapidare Fehler machte. Selbst vom Bauamt Sachbearbeiter habe ich eine Aussage erhalten, er hätte uns die Baugenehmigung sofort erteilt wären es in den Antragsunterlagen grobe Fehler vorhanden. Der GF hat aber die Architwktin in Schutz genommen und den schwarzen Peter komplett aufs Bauamt geschoben. Das aber keinerlei was dafür kann dass man im Bebauungsplan erforderliche Punkte schlicht missachtet. Für mich ist solches Verhalten Anzeichen der mangelnden Professionalität oder Ehrlichkeit. Für diese Fehler zahlen wir, mit Zeit und Finanzen. Trotzdem haben wir keinen Gedanken gehabt, die Leistung nicht zu bezahlen oder sowas.

Ich glaube nicht dass irgendeinem anderen Bauherr solche Situation angenehm und passabel erscheinen würde.

Trotzdem habe ich die Kommunikation nie eskalieren lassen und immer im freundlichen Ton meine Probleme definiert. Berechtigterweise.
 
Thomas911

Thomas911

Da steckt doch schon alles drin. Der GU fordert sein vertragliches Recht ein und Du willst den Vertrag nicht einhalten. Damit erweist Du Dich als Vertragsgegner und nicht als Vertragspartner. Möglicherweise unterstellst Du dem GU Deine eigene Denke, nur zum eigenen Vorteil zu handeln.
Betrachte Deinen Hausbau mal vom Ergebnis aus. Was wäre unter diesen Umständen der bessere Umgang miteinander?
Tipp: Der GU hat kein Interesse an Spielchen, der verdient sein Geld mit einem reibungsfreien Ablauf. Sogar der Anwalt, der Dir den Tipp mit der möglicherweise anfechtbaren Fälligkeit der 1. Rechnung rät Dir zu lösungsorientierten Kommunikation statt zur Konfrontation.
Ich habe eigentlich in jedem meiner Postings nichts anderes klar geschrieben, dass wir ebenso eine Lösung ohne Rechtsstreit anstreben. Denn letztendlich tragen wir im Endefekt dadurch Einbüße. Leider. Also ich sehe die Situation als nachteilig für uns. Aber warum soll ich der Baufirma einfachso die Zahlungsfreiheit in die Hand geben ohne jeglicje Absicherung für mich – das verstehe ich nicht. Zudem es sich nun wohl ergab dass er doch nicht berechtigt ist sowas abzuverlangen.
 
Z

Zaba12

Welche Sachverhalte versuche ich ständig umzugehen?
1) Den Sachverhalt des pauschalen Festpreisangebots und Gründungsnachforderungen durch den GU obwohl es im Vertrag steht.
2) Den Sachverhalt der Gründung durch Dritte und dem Verlust der Gewährleistung aufs ganze Haus
3) Den Sachverhalt vertraglich geregelter Abtretungserklärung nachdem ein Zahlungsverzug eingetreten ist
Ich habe eigentlich in jedem meiner Postings nichts anderes klar geschrieben, dass wir ebenso eine Lösung ohne Rechtsstreit anstreben. Denn letztendlich tragen wir im Endefekt dadurch Einbüße.
Das liegt halt daran, das Du glaubst die Bauleistungsbeschreibung und den GU Vertrag umgehen zu können weil Du denkst benachteiligt zu werden. Das Blöde ist halt ,dass der GU sich nur auf Sachen beruft/ berufen kann die Du im Bauvertrag mitunterschrieben hast aber einfach nicht checkst.
 
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