BÜ will eine Abtretungserklärung. Wie umgehen?

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Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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Thomas911

Thomas911

1) Den Sachverhalt des pauschalen Festpreisangebots und Gründungsnachforderungen durch den GU obwohl es im Vertrag steht.
2) Den Sachverhalt der Gründung durch Dritte und dem Verlust der Gewährleistung aufs ganze Haus
3) Den Sachverhalt vertraglich geregelter Abtretungserklärung nachdem ein Zahlungsverzug eingetreten ist
Du zeigst im Eingangspost recht offen eine Bereitschaft zum Vertragsbruch um eigene Nachteile abzuwenden. Das stößt einfach negativ auf.
das stimmt doch absolut nicht und entspricht nicht der Wahrheit! wo hatte ich darüber gesagt? Vertragsbruch kommt für uns NICHT in Frage. Wir haben 7 Monate Zeit seit dem Vertrag Abschluss verloren. Sicherlich wäre es einfach nur bekloppt, jetzt noch sowas wie Vertragsbruch überhaupt in Erwägung zu ziehen.
Jeder liest wohl hier was er nur will. Alles außer dem, was tatsächlich geschrieben und gemeint wird.
 
H

hampshire

Gibt es für uns jetzt Möglichkeit, der Forderung der Baufirma nicht nachzukommen? Was passiert in diesem Fall wenn wir solche Verpflichtung verweigern?
Das lese ich wohl einfach falsch, wenn darin nicht die Möglichkeit der Verweigerung einer Verpflichtung in Betracht gezogen wird. Ich habe nun verstanden, dass Du nicht vertragsbrüchig werden willst.
 
Thomas911

Thomas911

Das lese ich wohl einfach falsch, wenn darin nicht die Möglichkeit der Verweigerung einer Verpflichtung in Betracht gezogen wird. Ich habe nun verstanden, dass Du nicht vertragsbrüchig werden willst.
So ist es :) Vieleicht habe ich mich auch falsch Ausgedruckt. Denn du bist hier nicht der / die Einzige, wer meine Intention falsch deutet. Ich suche idealerweise einen Weg, wie man die Einigung erzielt ohne in den Konflikt zu geraten und ohne Anwalt zu betätigen. Aber nicht desto trotz möchte ich mich über die Rechtslage und meine Rechte vor dem Gespräch voll informieren.
 
Hausbau0815

Hausbau0815

Aber warum soll ich der Baufirma einfachso die Zahlungsfreiheit in die Hand geben ohne jeglicje Absicherung für mich – das verstehe ich nicht. Zudem es sich nun wohl ergab dass er doch nicht berechtigt ist sowas abzuverlangen.
Die einzige Absicherung für euch kann jetzt nur noch die Forderung nach einer Vertragserfüllungsbürgschaft sein.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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