BÜ will eine Abtretungserklärung. Wie umgehen?

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Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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Hausbau0815

Hausbau0815

Ja, aber erst wenn der GU weiterhin auf eine Bürgschaft/Abtretung (?) besteht. Damit würde ich nicht direkt zur Tür rein platzen mit dem Ziel einer konfliktarmen Lösung.
Nicht zur Tür reinplatzen, aber die Vertragserfüllungsbürgschaft steht dem AG zu und hat nichts mit der Abtretung zu tun. Diese Bürgschaft zu verlangen, ist sein volles Recht.
 
H

hampshire

Ich würde ein "Reset-Gespräch" anstreben. Blickrichtung nach vorne - nicht wer was wie gemacht hat oder nicht. Handschlag und weiter geht's. Wenns funktioniert hat man schon die Erfahrung wie man zurecht kommt wenns hakt. Offenbar besteht ja Kontakt zum Inhaber des GU.
 
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