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MelCRoe
Guten Morgen,Ich hoffe mal das die Frist ist nicht zufällig das Ende der Gesetzlichen Gewährleistung (5Jahre) nach Baugesetzbuch ... wenn ja unbedingt vorher mit Rechtsanwalt sicherstellen das die Frist nicht versäumt wird!
Warum 1 bis x(?) Nachbesserungen vom Auftraggeber niemals abgelehnt werden sollten erklärt euch eurer Rechtsanwalt ... von daher habt ihr da nichts falsch gemacht!
Ein Mitspracherecht wie der Auftragnehmer (=Fenster Firma) die Nachbesserung macht habt ihr nicht.... ihr könnt nur im Nachhinein die nachgebesserten Fenster bei größeren Mängeln nicht Abnehmen...das alles sollte euch eurer Rechtsanwalt sagen den ihr hoffentlich rechtzeitig eingeschaltet habt.
nein ... nicht das Ende der gesetzlichen Gewährleistung. Im Januar sind die Fenster schon 6 Jahre drin
Aber aufgrund der jährlichen Nachbesserungsversuche durch den Fensterbauer verlängert sich die Gewährleistung; das ist ganz klar. Von daher sind wir dahingehend tiefenentspannt.
Dann war es vll. keine Naivität, sondern ein gesundes Bauchgefühl, dass wir die haben wurschteln lassen ...
Der Rechtsanwalt wird heute kontaktiert.