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ᐅ Blower Door Test - Bedeutung des Ergebnisses


Erstellt am: 05.01.2018 23:51

AndreasPlü 05.01.2018 23:51
Hallo,

wir hatten heute als letzte Handwerkerhandlung im bereits bezogenen Haus den Luftdichtigkeitstest.

Das Ergebnis: N 50 = 0,68

Wir haben massiv Kfw 70 (2017) gebaut. Was bedeutet das ? Ist das gut, ok oder eher naja?

Ist mit besonders schädlichen Leckagen zu rechnen? Der Testende hat eine leichte Undichtigkeit an einer Schiebetür festgestellt, fand das aber im Rahmen, wobei wir wieder bei der Ausgangsfrage wären

Alex85 06.01.2018 06:43
Je nachdem wo man nachschlägt, finden sich verschiedene Grenzwerte.
Energieeinsparverordnung sagt 3,0 und mit Lüftungsanlage 1,5. KFW sagt im Programm 153 bei Förderniveau 40 Plus ebenfalls 1,5 mit (obligatorischer) Lüftungsanlage, empfiehlt aber <0,6.
Ein Passivhaus sollte nach PHPP ebenfalls bei <0,6 liegen.

Regelmäßig übliche Messwerte für vergleichbare Neubauten kenne ich nicht. Da würd ich mal dem Messenden vertrauen, dass dein Wert in Ordnung ist.
Ist dir Hebeschiebetür am Anschluss undicht? Das ließe sich ja sonst beim Lieferanten noch mal anmerken. Ansonsten sind Hebeschiebtüren einfach bauartbedingt eben nicht die Perfektion, was Dichtheit angeht (auch was Wasser angeht)

Müllerin 06.01.2018 09:26
0.6 ist Mindestanforderung für Passivhäuser - also ist dein Wert echt gut.

Knallkörper 06.01.2018 10:35
Wir hatten 2,5 bei der ersten Messung. Dabei gab es zwei unverschlossene Öffnungen: 180er Kaminzug, 180er Abluft in der Küche. Also 3,0 wäre schon echter Pfusch, wenn das der Endzustand nach Energieeinsparverordnung ist.

Undichte Stellen würde ich je nach Lage beurteilen. Eine undichte Tür zum kalten Dachboden ist "tödlich". Schlechte Dampfbremsen, die zu Kondensation in der Dämmschicht führen können, würde ich rausreißen. Eine undichte Terrassentür wäre mir dagegen fast egal.

blackm88 06.01.2018 11:18
Wir hatten eine wert von 0,511

Alex85 06.01.2018 11:35
Knallkörper schrieb:
Also 3,0 wäre schon echter Pfusch, wenn das der Endzustand nach Energieeinsparverordnung ist.

Jo, das finde ich auch. Ist aber wirklich so, kannste nachlesen.
Generell ist die Energieeinsparverordnung und das EEWärmG bei weitem nicht so übel, wie es der Ruf vermuten lässt. Es gibt reihenweise Ausnahmen, Ersatzmaßnahmen, generell "viele Wege nach Rom". Man kann zudem Befreiungsanträge stellen, wenn die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben ist usw.
energieeinsparverordnungundichtekfwlüftungsanlage