BG BAU-Formulare trotz Baufirma: Was wollen die noch – und wie werde ich sie los?

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H

HuppelHuppel

"Und zwar darüber, ob der GU alles gemacht hat, ob du Eigenleistungen erbracht hast (dafür zahlst du dann Versicherungsbeiträge, hättest selber aber keinerlei Ansprüche) "

Man bezahlt für sich selber Versicherungsbeiträge, hätte aber im Falle eines Unfalles keinen Anspruch? Das ist ja fast wie bei der RV.
 
Tolentino

Tolentino

Kenne ich ehrlich gesagt anders. Man muss für sich nicht zahlen, kann aber freiwillig - hätte dann aber auch Ansprüche.
Jeden Falls habe ich sogar Eigenleistung angegeben, die Versicherung aber abgelehnt und musste nie was zahlen.

Vergleich mit der Rente ist falsch dargestellt. Man sammelt ja Ansprüche. Man kann sich heute fragen, was sie bei Antritt dann wirklich noch wert sind.
Aber tatsächlich dürfte das für die, die in 20-30 Jahren in Rente gehen (ich gehöre dazu), schon wieder besser aussehen, als für die, die jetzt vor dem Rentenantritt stehen, da ja dann die Demographie sich eher wieder ausgleicht Jahrgangsstarke Boomer dürften sich dann langsam aber sicher am anderen Ende aus der Bezugsphase bewegen, außer die Lebenserwartung steigt auf einmal sprunghaft an).

Also eigtl geht's bei der Panikmache vor "unsicheren" Rente, um die Beitragszahungen und schon im Rentenbezug eintretenden (und befindlichen) in den nächsten 20-30 Jahren.
 
H

HuppelHuppel

Aber tatsächlich dürfte das für die, die in 20-30 Jahren in Rente gehen (ich gehöre dazu), schon wieder besser aussehen, als für die, die jetzt vor dem Rentenantritt stehen, da ja dann die Demographie sich eher wieder ausgleicht Jahrgangsstarke Boomer dürften sich dann langsam aber sicher am anderen Ende aus der Bezugsphase bewegen, außer die Lebenserwartung steigt auf einmal sprunghaft an).

Also eigtl geht's bei der Panikmache vor "unsicheren" Rente, um die Beitragszahungen und schon im Rentenbezug eintretenden (und befindlichen) in den nächsten 20-30 Jahren.
Die Geburtenrate ist doch seit vielen Jahren relativ stabil niedrig. Wie soll sich dann das Verhältnis Einzahler/Rentner ändern?
 
Tolentino

Tolentino

Wann war denn das?

Zitiert von der Seite der BG-Bau:
Freiwillige Versicherung für Bauherren
Die gesetzliche Unfallversicherung gilt grundsätzlich nur für Pflichtversicherte, also Bauhelferinnen und Bauhelfer – nicht für Bauherrinnen und Bauherren. Unser Rat: Für die Zeit ihres Bauprojektes können sich auch Bauherrinnen und Bauherren einschließlich ihrer Ehe- bzw. Lebenspartnerinnen und Ehe- bzw. Lebenspartner freiwillig unter den vorteilhaften Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stellen und bei der BG BAU versichern
Und das war schon 2020 so, da habe ich nämlich angefangen mit dem Bau.
 
Zuletzt aktualisiert 22.09.2025
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