
andimann
Moin,
Und zwar darüber, ob der GU alles gemacht hat, ob du Eigenleistungen erbracht hast (dafür zahlst du dann Versicherungsbeiträge, hättest selber aber keinerlei Ansprüche) oder ob Helfer dir bei den Eigenleistungen geholfen haben (dafür zahlst du dann noch deutlich mehr Versicherungsbeiträge, die hätten im Falle eines Falles aber auch Ansprüche).
Wenn bei euch alles, der GU gemacht hat, wunderbar, ausfüllen und fertig. Am besten per Einschreiben und Rückschein, dann verschludern die deine Antwort auch nicht. Fax geht bei denen vermutlich auch noch... ;-) Mit so neumodischem Zeug wie Onlineformulare oder E-Mails kamen die bei mir noch nicht klar.
Viele Grüße,
Andreas
Doch, du hast gebaut. Und damit bist als Bauherr auskunftspflichtig!Ich habe keine Verträge mit denen abgeschlossen, kein Interesse bekundet oder sonst was.
Und zwar darüber, ob der GU alles gemacht hat, ob du Eigenleistungen erbracht hast (dafür zahlst du dann Versicherungsbeiträge, hättest selber aber keinerlei Ansprüche) oder ob Helfer dir bei den Eigenleistungen geholfen haben (dafür zahlst du dann noch deutlich mehr Versicherungsbeiträge, die hätten im Falle eines Falles aber auch Ansprüche).
Wenn bei euch alles, der GU gemacht hat, wunderbar, ausfüllen und fertig. Am besten per Einschreiben und Rückschein, dann verschludern die deine Antwort auch nicht. Fax geht bei denen vermutlich auch noch... ;-) Mit so neumodischem Zeug wie Onlineformulare oder E-Mails kamen die bei mir noch nicht klar.
Viele Grüße,
Andreas