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ᐅ Bewertung (Teil-)saniertes Haus aus 1961


Erstellt am: 25.07.25 15:30

nordanney25.07.25 20:38
wpic schrieb:

Ich würde an Ihrer Stelle von einer Kernsanierung ausgehen,
Warum? Das ist als pauschale Aussage Rusch nur Quatsch. Auch jetzt wohnen Menschen im Haus und hausen nicht in einer Bruchbude.

Schaut euch das Haus im ersten Durchgang an, ob es Grundstück. u zu euch passt. Pass auf die doofe Heizung auf und lass dir die Heizkosten nachweisen (Öl-Rechnung).
Berichte hier, zeig das Exposee, zeig selbst gemachte Fotos.
Wenn euch das Haus gefällt, sag zu unter der Prämisse, dass du mit einem Sachverständigen noch einmal in Ruhe die Substanz prüfst. Danach final entscheiden.
11ant26.07.25 00:18
PurpleBee schrieb:

Natürlich ist eine Besichtigung mit einem fachkundigen Architekten sinnvoll, ich hätte auch einen im Bekanntenkreis. Auch einen Heizungsbauer hätte ich in der Familie, der könnte auch zur Heizung was sagen. Ist nur die Frage ob man die Zeit dafür hat/kriegt.
Wie gesagt, der Architekt ist entweder explizit im Bauen im Bestand erfahren oder Du könntest ebenso begrenzt wertvoll einen Klempner oder Schreiner mitnehmen. Neubau oder Bestand sind unterschiedliche Welten.
PurpleBee26.07.25 06:41
11ant schrieb:

Wie gesagt, der Architekt ist entweder explizit im Bauen im Bestand erfahren oder Du könntest ebenso begrenzt wertvoll einen Klempner oder Schreiner mitnehmen. Neubau oder Bestand sind unterschiedliche Welten.

Danke. Ich habe übrigens die ID weiter oben mal gepostet, vielleicht kann das Inserat einige Fragen beantworten.
wpic26.07.25 11:15
nordanney schrieb:

Warum? Das ist als pauschale Aussage Rusch nur Quatsch. Auch jetzt wohnen Menschen im Haus und hausen nicht in einer Bruchbude.

Fazit aus vielen Sanierungsplanungen. Bei einer geplanten energetischen Sanierung auf einen förderfähigen Standard ist eine Kernsanierung i.d.R. die Folge. Auch sind oft Veränderungen am Grundriss mit Eingriff in die tragende Bausubstanz gewünscht. Dachstühle aus diesen Baujahren sind meist unterdimensioniert und für eine zusätzliche Belastung aus Dämmung, ev. einer Photovoltaikanlage oder einem Dachumbau mit Gauben etc. nicht geeignet.

Menschen in diesen Häusern leben vielleicht auf einem Standard, der für neue Besitzer nicht (mehr) erstrebenswert ist, Man kann natürlich auch heute in einem unsanierten Fachwerkhaus auf dem Wohnstandard von 1925 leben, wenn man dieses Erfahrung machen möchte.
11ant26.07.25 13:23
PurpleBee schrieb:

Lasse die ID jetzt einfach mal kurzzeitig hier: 160646250.
Das Dachgeschoss beherbergt ein weiteres Kinderzimmer mit herrlicher Aussicht und ein kleines, helles Büro – ideal für Homeoffice oder kreative Hobbys.
... aber häufig ohne Gedanken an Genehmigung(sfähigkeit) angegangen. Gäste-WC und Bad sind fliesenmäßig aus der Neuzeit und man wäre wohl blöd gewesen, dies als reine Optikmaßnahme zu machen (was dies freilich nicht ausschließt - also detaillierte Belege zeigen lassen, bevor man ein Kaufpreisangebot macht).
wpic schrieb:

Fazit aus vielen Sanierungsplanungen. Bei einer geplanten energetischen Sanierung auf einen förderfähigen Standard ist eine Kernsanierung i.d.R. die Folge.
Man kann durchaus auch eine energetische Sanierung auf den gesetzlichen Rahmen beschränken - mit Konsequenzen für die Finanzierungsmöglichkeiten, versteht sich). Baujahr 1961 zählt durchaus noch zu den "50er Jahren" (m.E. meist 1950 bis 1963).
wpic schrieb:

Dachstühle aus diesen Baujahren sind meist unterdimensioniert und für eine zusätzliche Belastung aus Dämmung, ev. einer Photovoltaikanlage oder einem Dachumbau mit Gauben etc. nicht geeignet.
Würde das nicht ein Abraten von diesem Objekt zur Folge haben müssen, schließlich ist das ibs. bei Objekten mit "echter Kommunwand" schwerlich nur am halben Patienten zu operieren ?
wpic26.07.25 13:38
11ant schrieb:

Würde das nicht ein Abraten von diesem Objekt zur Folge haben müssen, schließlich ist das ibs. bei Objekten mit "echter Kommunwand" schwerlich nur am halben Patienten zu operieren ?

Nein. Die Dachstühle werden dann baulich getrennt, was aus Brandschutzgründen spätestens bei einer Sanierung oder einem DG-Ausbau erforderlich wird. Nach Dämmung und Neueindeckung kann das sanierte Dach auch höhengleich an das unsanierte Nachbardach anschließen - wenn es so gewünscht und wenn es so geplant wird
sanierungdachstühledämmung