ᐅ Bestimmung "Geldwert" eines Grundstücks bei späterer Finanzierung
Erstellt am: 27.06.20 11:26
HilfeHilfe28.06.20 08:14
Ybias78 schrieb:
Marktwert liegt bei 150-200 €. Es war einfach ein Schnäppchen. Auch zu dem Zeitpunkt des Kaufes.ich tue mir das schwer zu glauben. Die Kirche ist schon lange keine soziale organisation und kann sehr wirtschaftlich kalkulieren.
Wenn es die Bank dann mit einem 3-4 fachen Marktwert nach 2,5 anrechnet ist es gut für dich.
Ybias7828.06.20 08:23
HilfeHilfe schrieb:
ich tue mir das schwer zu glauben. Die Kirche ist schon lange keine soziale organisation und kann sehr wirtschaftlich kalkulieren.
Wenn es die Bank dann mit einem 3-4 fachen Marktwert nach 2,5 anrechnet ist es gut für dich.Muss Du nicht. Gab einen "kleinen" Hacken bei dem Verkauf. Es ist ein Waldgebiet im Innenbereich. Ca. 20 t€ kostet die Umwandlung inkl. Ersatzberpflanzung. Und das die Grundstücke in der Nähe von Berlin jedes Jahr erheblich steigen ist kein Geheimniss.
HilfeHilfe28.06.20 08:26
Ybias78 schrieb:
Muss Du nicht. Gab einen "kleinen" Hacken bei dem Verkauf. Es ist ein Waldgebiet im Innenbereich. Ca. 20 t€ kostet die Umwandlung inkl. Ersatzberpflanzung. Und das die Grundstücke in der Nähe von Berlin jedes Jahr erheblich steigen ist kein Geheimniss.aha also schon der erste haken
Ybias7828.06.20 08:33
HilfeHilfe schrieb:
aha also schon der erste haken Ist kein haken für uns gewesen. Das Grundstück ohne Bäume kostete dann 80.000 €. Derzeitiger Wert lt. Bodengrundwert per 31.12.2019: 173.880 €.
Emesssss28.06.20 16:51
HilfeHilfe schrieb:
ich tue mir das schwer zu glauben. Die Kirche ist schon lange keine soziale organisation und kann sehr wirtschaftlich kalkulieren.
Wenn es die Bank dann mit einem 3-4 fachen Marktwert nach 2,5 anrechnet ist es gut für dich.ich greife mal das
Ybias78 schrieb:
Muss Du nicht. Gab einen "kleinen" Hacken bei dem Verkauf. Es ist ein Waldgebiet im Innenbereich. Ca. 20 t€ kostet die Umwandlung inkl. Ersatzberpflanzung. Und das die Grundstücke in der Nähe von Berlin jedes Jahr erheblich steigen ist kein Geheimniss.Ich greife mal das Stichwort "Innenbereich" auf. Mein anivisiertes Grundstück liegt auch im Innenbereich. Es gibt keinen Bebauungsplan, sondern die zulässige Bebauung richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch (Einfügung entsprechend dem Bestand in der näheren Umgebung). In der Straße gibt es vom Einfamilienhaus (2stöckig) über Bungalow bis Gartenlaube alles. Kann ich dann sicher davon ausgehen, dass ich entsprechend auch bauen kann (Plan ist eine Bauhaus Stadtvilla, 2 stöckig). Auf dem Grundstück sind auch noch Bäume, die lt. § 3 Baumschutzsatzung geschützt und dauerhaft zu erhalten sind. Bekommt man defintiv eine Fällgenehmigung bei Beantraghung oder wie verhält sich das genau? Was genau bedeutet, edass ntsprechende Flächen für Ersatzpflanzungen freizuhalten sind? Ansonsten wäre das Grundstück nämlich nicht mehr so interessant.Danke für Euren Input!
Ybias7828.06.20 18:37
Emesssss schrieb:
ich greife mal das
Ich greife mal das Stichwort "Innenbereich" auf. Mein anivisiertes Grundstück liegt auch im Innenbereich. Es gibt keinen Bebauungsplan, sondern die zulässige Bebauung richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch (Einfügung entsprechend dem Bestand in der näheren Umgebung). In der Straße gibt es vom Einfamilienhaus (2stöckig) über Bungalow bis Gartenlaube alles. Kann ich dann sicher davon ausgehen, dass ich entsprechend auch bauen kann (Plan ist eine Bauhaus Stadtvilla, 2 stöckig). Auf dem Grundstück sind auch noch Bäume, die lt. § 3 Baumschutzsatzung geschützt und dauerhaft zu erhalten sind. Bekommt man defintiv eine Fällgenehmigung bei Beantraghung oder wie verhält sich das genau? Was genau bedeutet, edass ntsprechende Flächen für Ersatzpflanzungen freizuhalten sind? Ansonsten wäre das Grundstück nämlich nicht mehr so interessant.
Danke für Euren Input!Am besten in der Stadt bezüglich Umwandlung fragen. Bei mir macht die Stadt/ das Dorf es.
Die Umwabdlung kann erst mit Bauantragstellung geschehen. Es muss also ein Grund vorliegen. Hier: Bau eines Einfamilienhaus. Die Umwandlung läuft dann über die Försterei. Du muss soviele Bäume
ersatzverpflanzen wie viel auf dem umgewandelten Grundstück stehen. Dabei spielt es keine Rolle wie viele Du fällen lässt.
Der Umwandlungspreis setzt sich aus:
- Bäume fällen
- Bäume ersatzverpflnanzen (dafür muss Du selbst Platz bei Förstereien suchen)
- gleichen Preis wie in Punkt 2 hinterlegen, falls die ersten Bäume nicht wachsen.
zusammen.
Grüsse
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