Berechnung des größtmögliche Kniestocks

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AdamA5x

Hallo :)

wir sind im Begriff ein Grundstück zu erwerben und beschäftigen uns mit dem dazugehörigen Bebauungsplan. Gewünscht hätten wir uns die Möglichkeit eines zweiten Vollgeschosses, was nicht möglich ist/scheint. Als Kompromiss wäre ein Dachgeschoss mit einem sehr hohen Kniestock und entsprechendem flachen Dach denkbar. Meine Informationen sind wie folgt: maximale Bauhöhe 9m, Neigungswinkel 30 - 52° möglich. Hier die Formulierung hinsichtlich des DG:

"Gemäß § 16 und § 20 Baunutzungsverordnung ist eine Bebauung mit einem Vollgeschoss (Z I) und eine Geschossflächenzahl (Geschossflächenzahl) bis maximal 0,35 zulässig. Oberhalb des zugelassenen Vollgeschosses sind Ausbauten mit mindestens einem geneigten Dach sowie Ausbauten, die gegenüber mindestens einer Außenwand des Gebäudes zurückgesetzt sind, nur dann zulässig, wenn sie höchstens bis zu 3/4 der Brutto-Grundfläche des darunterliegenden Geschosses in einer Höhe von >/= 2,3 m überdecken"

Kann jemand ein Programm/Rechner o.ä. empfehlen, mit welchem eine Kalkulation der Dachschräge und des Kniestocks möglich sind? Ich denke unser absoluter Mindestanspruch an den Kniestock sind 1,50m, eher 1,80m; sonst würde der Kauf nicht in Frage kommen. Ein Gespräch mit der zuständigen Behörde war bisher wg. Covid-19 nicht möglich.

Beste Grüße
 
11ant

11ant

Kann jemand ein Programm/Rechner o.ä. empfehlen, mit welchem eine Kalkulation der Dachschräge und des Kniestocks möglich sind?
Das Programm heißt Taschenrechner. Bei 30° DN kommst Du nach 1,73 m und bei 52° nach 78 cm Wegstrecke auf 1,00 m Höhenunterschied.
Ich denke unser absoluter Mindestanspruch an den Kniestock sind 1,50m, eher 1,80m;
Ich denke dagegen: ein sinnvoller Kniestock beginnt bei 1,0 m, ein vernünftiger liegt zwischen 1,2 und 1,4 m und mit 1,8 m Kniestock wird es schon grenzwertig (nicht nur für die Vollgeschossgrenze). Mit dem Kniestock steigt ja effektiv auch die Fensterscheide.
 
Y

ypg

Du kannst Dich auch mit Geodreieck bewaffnen und mal Schnitte auf einem Karoblock zeichnen.
Das Bauamt istein schlechter Ansprechpartner für Berechnungen, dafür wäre ein Architekt zuständig, der auch mal Wege kennt, die ein Laie oder ein Planer eines Bauunternehmens nicht kennt.
30 Grad für ein Dach ist recht einfach mit der Kästchenplanung...
Aber 30 Grad ist nicht flach!
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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