solange er dem Kunden einen entsorgungsnachweis gibt ist doch alles in Ordnung. im Zweifel muss er dann für die horrenden Strafzahlungen wegen illegaler abfallentsorgung aufkommen.Wenn der 1 Erdbauer die Deponiewillies gut kennt und mit ihnen kann, geht das so klar.
Wobei der Kunde der Deponie der Erdbauer ist, nicht der Bauherr.solange er dem Kunden einen entsorgungsnachweis gibt ist doch alles in Ordnung. im Zweifel muss er dann für die horrenden Strafzahlungen wegen illegaler abfallentsorgung aufkommen.
- Man legt dem Bauherren eine Rechnung vor mit einer Entsorgung von X m³ Aushub. Der Bauherr wird von der unteren Umwelt/Abfall Behörde des Landes aufgefordert einen Entsorgungsnachweis über seinen Aushub vorzulegen. Er reicht die Rechnung des Edbauers ein. Das Problem des Bauherren ist damit gelöst. Wie es weiter geht ist dann ja nicht mehr von Interesse.wieso Strafzahlungen?!
Unternehmer 1*1:
-man wird beauftrage erde zu entsorgen
-man kassiert die entsorgungskosten
-zufälligerweise hat man ein paar projekte, evtl auch größere in der Umgebung und lässt die zu entsorgende erde gleich dorthin liefern und einbauen (sofern der Aushub dafür verwendet werden)
-somit hat man gleich doppelt kassiert, passiert in der Praxis sehr häufig
-am aller besten ist es noch, den kompletten Aushub wegzubringen, weil angeblich kein Platz auf dem Grundstück ist (teure Entsorgung) und es sich dann vom gleichen Unternehmer zum verfüllen liefern lässt (teuer bezahlen)
goldene Zeiten...