ᐅ Bedeutung raumwirksamer Garagen
Erstellt am: 06.04.17 06:55
ypg 14.10.24 21:46
teutates schrieb:
Begründung im Bebauungsplan zum Thema Garagen:Da sehe ich keine Möglichkeit für Dich, wenn Du nicht auch den Bauamtsleiter aus Kindertagen kennst. 11ant 14.10.24 23:37
teutates schrieb:
Textliche Festsetzung:Garagen und Carports im Sinne des § 12 Baunutzungsverordnung und Nebenanlagen im Sinne des § 14 Abs. 1 Baunutzungsverordnung mit Ausnahme von Grundstückseinfriedungen sind in einem Abstand von 5 m zu Straßenverkehrsflächen unzulässig. (§ 9 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch i.V.m. § 23 Baunutzungsverordnung)
Zusätzlich gibt es nun die Besonderheit, dass im Gebiet jemand ein Carport mit weniger als 5m Abstand gebaut hat - er hat eine Ausnahme / Befreiung erhalten.Dann begehre die Befreiung (und beziehe Dich wohl besser erst bei Ablehnung auf die Ermessensbindung), und/oder binde den Carport in die Einfriedung ein.Ähnliche Themen