Bebauungsplan mit Traufhöhe 3,5m und Wandhöhe 6,5m - was gilt?

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Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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11ant

11ant

Die Frage ist ja auch ob die Stadtvilla überhaupt zulässig ist. Oder ob der BP nicht dem zweiten Vollgeschoss ohnehin einen Riegel vorschiebt
Das denke ich nicht, bei 9m First- und 6,5m Wandhöhe sehe ich eine Anstattvilla nicht ausgeschlossen. Vielleicht soll sie ja einen "Mansarddach"-Attrappen-Dachüberstand haben (das würde mit der drei Meter tiefer liegenden Regenrinne zusammenpassen). sehr merkwürdig, aber der TE hat leider keine Eile mit der Aufklärung ...
 
K a t j a

K a t j a

Keine Antwort (des TE) ist auch eine. Das ganze klingt nach Bebauungsplan am Hang, wo der TE möglicherweise die Bezüge durcheinander gebracht hat.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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