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ᐅ Bebauungsplan mit Gebäudehöhe max 8m, II Vollgeschosse


Erstellt am: 24.07.2020 23:30

stefan82 24.07.2020 23:30
Hallo Zusammen,

ich hatte schon einige Fragen zu unserem "auserwählten", aber noch nicht endgültig gekauften Grundstück gestellt.

Nun geht es um die konkrete Planung, welches Haus man dort bauen kann. Wir wollten eigentlich ein klassisches Einfamilienhaus mit Spitzboden bauen, aber die maximale Gebäudehöhe ist laut Baufirma ein Problem.
8m sind ja schon nicht viel und es kommt noch hinzu, dass die maximale Höhe nach deren Aussage auf effektiv ca. 7,40m reduziert werden muss, da der Bezugspunkt zur Bemessung der Gebäudehöhe die öffentliche Straße ist und die Zuwegung zum eigentlichen Hausgrundstück über ein Pfeifengrundstück 30m lang ist. Durch das einzuplanende Gefälle reduziert sich die maximale Geäudehöhe entsprechend.
Die Baufirma könnte das Vorhaben realisieren, allerdings würde es dann keinen Spitzboden mehr geben. Außerem würde das Haus nicht mehr unseren Vorstellungen eines klassischen Einfamilienhaus entsprechen.

Was meint ihr, ist das korrekt? Habt ihr Ideen, wie man das Problem lösen kann?

Der Bebauungsplan ist beigefügt. Das Grundstück ist gelb markiert.

Bebauungsplan Nr. 47 westlich Elsdorfer Straße: Plan der Gemeinde Fockbek mit Farbzonen.

11ant 24.07.2020 23:52
stefan82 schrieb:

8m sind ja schon nicht viel und es kommt noch hinzu,
... die Dachneigung ab 35° hast Du noch vergessen. Ein bißchen Rechenarbeit, aber wir hatten hier schon härtere Fälle - immerhin ist das Gebiet mustergültig platt.

stefan82 25.07.2020 09:02
Ja wobei bei zwei Vollgeschossen auch eine geringere Dachneigung zulässig ist.

stefan82 25.07.2020 12:11
Hat jemand noch ein paar Vorschläge, wie man das Haus unter Berücksichtigung der Gegebenheiten im Aufbau gestalten könnte?

kbt09 25.07.2020 12:22
Du wirst bei 2 Vollgeschossen keinen nutzbaren Spitzboden erhalten. Es könnte ein ganz flaches Satteldach werden.

Escroda 25.07.2020 16:19
stefan82 schrieb:

Wir wollten eigentlich ein klassisches Einfamilienhaus mit Spitzboden bauen
Was meinst Du damit?
stefan82 schrieb:

da der Bezugspunkt zur Bemessung der Gebäudehöhe die öffentliche Straße ist
Welche denn? Du liegst an zwei Straßen. Nach Bebauungsplan-Text ist der Rad- und Fußweg Deine Bezugsstraße, womit Deine Bezugshöhe 11.73 wäre.
stefan82 schrieb:

Durch das einzuplanende Gefälle
Warum muss die Zufahrt ein einheitliches Gefälle haben? Und dann noch entgegen dem natürlichen Gefälle. So wie der Fußweg abfällt, scheint Dein Grundstück unter dem Niveau der Erschließungsstraße zu liegen. Gibt's einen Höhenplan vom Grundstück?
stefan82 schrieb:

keinen Spitzboden
Keinen, in dem man stehen kann. Was willst Du denn damit?
stefan82 schrieb:

Habt ihr Ideen, wie man das Problem lösen kann?
Das blöde Grundstück nicht kaufen. Schau mal, der hat ein besseres ergattert.
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