ᐅ Bebauung nach §34 - Beeinträchtigung der Hausposition
Erstellt am: 30.04.18 13:29
chrisw81 08.05.18 17:19
11ant schrieb:
Und, mach´ diese sieben Meter Vorfreude auf den Eingang nicht mit einem Carport kaputt.Du meinst, der sollte eher neben das Haus? Damit ich ihn nicht ständig vom Vorgarten aus sehe? chrisw81 08.05.18 17:21
Deliverer schrieb:
Ich habe kürzlich noch den Paragrafen inklusive Kommentare gelesen. Wenn ich mich recht erinnere, gelten die Regeln für die ganze überbaute Fläche. Also auch für Nebengebäude wie Garagen und Carports. Das könnte bedeuten, dass Du die 7 Meter nicht für einen überdachten Stellplatz nutzen darfst. Im Umkehrschluss könnte es für deine Diskussion aber zuträglich sein, wenn einer deiner Nachbarn Carport oder Garage näher an der Straße hat, als sein Haus...Sowas habe ich auch mal gelesen. Ich war jetzt lange nicht da und weiß nicht genau, wie es bei den Nachbarn ist, aber laut Luftbild sieht es so aus, als hätte der direkte Nachbar seinen Carport deutlich weiter Richtung Straße als das Haus gebaut...siehe Anhang. 11ant 09.05.18 00:49
chrisw81 schrieb:
Du meinst, der sollte eher neben das Haus?Nein, ich meine: gib´ dem Auto einen schönen Stellplatz vor dem Haus und ohne Dach. Das Auto an sich steht da gut, und für den zweiten Satz Bereifung etcetera hast Du ja den Schuppen. Escroda 09.05.18 12:17
Deliverer schrieb:
Ich habe kürzlich noch den Paragrafen inklusive Kommentare gelesen.Welchen Paragraphen meinst Du? Kannst Du Hinweise geben, wo man die Kommentare findet?Deliverer schrieb:
Also auch für Nebengebäude wie Garagen und Carports.Nach meinem Kenntnisstand gelten bei §34 Baugesetzbuch die gleichen Regeln wie im beplanten Bereich nach §30 Baugesetzbuch. Sofern der Bebauungsplan es nicht ausdrücklich verbietet, sind Stellplätze und Garagen auch außerhalb der überbaubaren Fläche zulässig. Die "faktische Baugrenze" beschränkt daher nur die Gebäude und baulichen Anlagen, die auch im Bebauungsplan innerhalb des Baufensters liegen müssen. Sollte es anderslautende Kommentare oder Gerichtsurteile geben, bin ich sehr daran interessiert. 11ant 09.05.18 13:05
Escroda schrieb:
sind Stellplätze und Garagen auch außerhalb der überbaubaren Fläche zulässig. Die "faktische Baugrenze" beschränkt daher nur die Gebäude und baulichen Anlagen, die auch im Bebauungsplan innerhalb des Baufensters liegen müssen.Der TE täte sich im vorliegenden Einzelfall m.E. dennoch keinen Gefallen, den Vorgarten mit einem Dach für das Töfftöff zu verschandeln. Deliverer 09.05.18 20:17
Escroda schrieb:
Welchen Paragraphen meinst Du? Kannst Du Hinweise geben, wo man die Kommentare findet?Ich meine schon §34 Baugesetzbuch.Den Kommentar, den ich gelesen hatte, finde ich gerade nicht mehr. Aber einen anderen, der zwar nicht ganz so deutlich wird, es aber trotzdem trifft: BauBG_BauNVO_34_BauGB.pdf
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Dann Seite 405, Absatz 75 (ee), letzter Satz. Ein Urteil ist auch in der Fußnote. Solltest Du es anders interpretieren, gib bitte Bescheid.
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