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ᐅ Bauvorhaben 200m² - Bungalow oder EG+DG?


Erstellt am: 26.12.2018 12:41

SMarkus86 26.12.2018 12:41
Hallo zusammen,

wir haben vor, demnächst ein Einfamilienhaus zu bauen. Dafür haben wir ein großes Grundstück (ca. (Nord-Süd 37m x Ost-West 43m). Das Grundstück ist sehr flach, fällt aber insgesamt von Nord nach Süd um ca. 0,8m ab.

Nun stellt sich die Frage, welchen Haustyp wir bauen möchten. Am Liebsten hätten wir ein EG und ein DG mit min. 2m Kniestock und Satteldach mit ca. 20° Dachneigung. Leider stellt sich der Gemeinderat quer, da sich das Haus in die Umgebung einpassen muss: daneben sind 2 Häuser mit einem EG und einem DG mit 0,75m Kniestock und 50° Dachneigung. Genannt wird hier ein "schwäbischer, dörflicher Baustil".

Laut Satzung wären wohl erlaubt: Max. Wandhöhe 4,30m, Dachneigung 15 - 50°.

Unsere Anforderungen an den Wohnraum sind wie folgt:
- großer Wohnraum (Küche, Essbereich und Wohnbereich)
- 2 Büros
- 2 Kinderzimmer
- Keller (mit Gästezimmer)
- gesamte Wohnfläche ca. 200m²

Damit kommen für uns jetzt 2 Haustypen in Frage:
1. Bungalow
Eine Möglichkeit wäre ein großer Bungalow mit 200m² Wohnfläche. Der Platz dafür wäre auf jeden Fall auf dem Grundstück vorhanden. Allerdings wäre es für uns Wichtig, dass der Bungalow nur teilunterkellert wird. Dabei wäre dann vmtl. eine technische Trennung zwischen zwei Gebäudehälften notwendig.

2. Erdgeschoss + Dachgeschoss
Leider sind wir keine Fans von vielen Dachschrägen, deswegen wissen wir noch nicht genau, wie man das intelligent umsetzen könnte. Wir dachte ggf. an einen Zwerch, sind aber nicht wirklich begeistert.

Unsere Fragen dazu sind nun:
- wie unterschiedlich sind die Baukosten von Variante 1 und 2 (über den Daumen gepeilt, v.a. auch in Bezug auf eine Teilunterkellerung des Bungalows)?
- was gibt es sonst für Vor-/Nachteile, die für die ein oder andere Varianten sprechen?

Herzlichen Dank schon mal im Voraus für Eure Antworten.

Viele Grüße,
Markus

Nordlys 26.12.2018 12:51
Würde der Bungalow genehmigt? Der ist ja auch weit entfernt von schwäbisch dörflich. Ansonsten ist er bei dem Landstück der Königsweg, ohne Keller, dafür mit begehbarem Dachgeschoss, welches per Treppe, nicht per Bodenluke erschlossen wird. Es müsste dafür eine 35 Grad Dachneigung gewählt werden ungefähr, um oben genug Stehhöhe zu haben, dazu Studiobinder statt Fachwerkbinder, dennoch wird das billiger als Keller und funktioniert ähnlich gut. Ich weiss das, wir haben so gebaut. Bei der angepeilten Grundfläche würde ein Winkelbungalow ideal sein. Ein Rechteckkorpus sähe mir in der Größe zu sehr nach Aldimarkt aus. Ich kann Dir sagen, es gibt nichts Schöneres als sein Haus zu betreten, und alles geht komplett ohne Stufen im Haus ausser der Gang zum Boden hoch, der aber selten nötig ist.

11ant 26.12.2018 13:33
SMarkus86 schrieb:
Leider stellt sich der Gemeinderat quer, da sich das Haus in die Umgebung einpassen muss: daneben sind 2 Häuser mit einem EG und einem DG mit 0,75m Kniestock und 50° Dachneigung. Genannt wird hier ein "schwäbischer, dörflicher Baustil".
Laut Satzung wären wohl erlaubt: Max. Wandhöhe 4,30m, Dachneigung 15 - 50°.
Da kann ich nicht ganz folgen, was gilt denn nun: Einfügungsgebot oder Bebauungsplan ?
SMarkus86 schrieb:
Am Liebsten hätten wir ein EG und ein DG mit min. 2m Kniestock und Satteldach mit ca. 20° Dachneigung.
Eine Schräge wird nicht schöner davon, daß sie nicht geliebt wird. Das ist von innen auch optisch nicht schön, da ein zu hoher Kniestock dann vom Wohngefühl eben nicht mehr den Eindruck eines Dachgeschosses mit bequemen Höhen erzeugt, sondern denjenigen eines Geradwandgeschosses mit abgestoßenen oberen Raumecken. Überlegt Euch das noch mal, das sieht wirklich extremst zum Abgewöhnen aus. Woher kommt die Schrägenphobie ?

haydee 26.12.2018 14:46
Bungalow tendenziell teurer als 1,5 geschossig
Keller könnte teurer sein als die Fläche oberirdisch zu bauen. Ihr habt keinen Hang und müsst alles ausgraben und entsorgen.

Was spricht gegen Dachschräge?

hemali2003 26.12.2018 19:41
Bungalow mit 200 qm stelle ich mir schwierig vor - wenn man nicht aufpasst, wird es dunkel und von der Aufteilung kompliziert. Die qm lassen sich wahrscheinlich besser auf zwei Etagen verteilen. Grade für Kinder finde ich Schrägen zB schön, etwas heimeliger, für Bett, Leseecke etc.

ypg 27.12.2018 01:34
Bei dem Raumprogramm finde ich ein Bungalow nicht sinnvoll.
Wenn in der Satzung von 4,30 gesprochen wird, sehe ich jetzt keinen Grund, dem zu widersprechen.
Es gibt zuhauf schöne und l(i)ebenswerte Häuser (sogar die meisten sind’s), die mit 1,30er Kniestock gebaut werden.
Wo ist das Problem? Den Knoten im Kopf sollte man selbst lösen, dass es kein adäquater Wohnhaus zu bauen möglich ist.
Wenn es überhaupt nicht passt, dann bitte auf ein anderes Grundstück schauen.
bungalowgrundstückkniestockdachneigungkellersatzungwohnraumwohnflächedachgeschoss