Bauunternehmer will Rechnung für Planungsleistungen stellen

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Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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I

icandoit

Was genau wurde hier am Ende vereinbahrt?

Im Eingangspost schreibst Du von einem Angebot des Unternehmers.

Wurde dieses angenommen trotz fehlerhafter Beschreibung und Planung?

Wenn nicht, ist kein Vertrag zustande gekommen und auch somit keine Zahlungsverpflichtung.

Die Aufwendungen des GU sind Angebotskosten, denn man war sich mit dem AG noch nicht ueber den Vertragsinhalt einig.
 
M

mandarine

Hallo zusammen, ich kam noch nicht hinterher euch zu antworten.
@icandoit Das Angebot, welches uns erstellt wurde haben wir nicht angenommen.
@ypg In den Unterlagen steht nichts dazu, was ist wenn der Vertrag nicht zustande kommt oder ähnliches. Ich habe gerade extra nochmal nachgesehen. Meintest du das mit deiner Frage? Es gibt auch keine AGB. Ob die Baubeschreibung aus seiner Sicht anwaltlich geprüft ist, bezweifle ich. Es ist ein wirklich kleiner GU (3-Mann-Betrieb), und ob die lückenhafte Standard-Baubeschreibung jemals ein Kunde in der Form unterschrieben hat, bezweifle ich ebenso (oder er war sehr blauäugig).
 
Winniefred

Winniefred

Sofern kein Auftrag erteilt wurde und auch keine Preise genannt wurden und nichtmal auf die Entstehung von etwaigen Kosten hingewiesen wurde, würde ich auch nicht zahlen. Man muss schon mindestens informiert werden.

Wenn ich bei Ikea ne Küche planen lasse, kostet das Geld. Das wird aber klar kommuniziert. Wenn ich mir ein Angebot in einem Küchenstudio einhole und die mir vorher nicht sagen, dass sie schon für ein simples Angebot Geld wollen, dann würde ich da auch nicht zahlen im Nachhinein und ebenso nicht für ein Angebot für ein Haus, wenn nichts kommuniziert wurde.

Manche Handwerker wollen inzwischen für Kostenvoranschläge ja auch Geld. Aber das muss man vorher dem Kunden schon mitteilen, dann kann er entscheiden, ob er das Geld in die Hand nimmt oder nicht. Freunde hatten auch die Idee zum Hausbau und sie hätten bei 2 Hausbaufirmen für tiefergehende Detailplanungen Geld bezahlen müssen, also vor der Unterschrift zum Kauf. Das wurde aber auch klar so kommuniziert.
 
S

Schelli

Es ist doch so: Die Mindestanforderungen an einen Vertrag beinhalten zwei übereinstimmende Willenserklärungen über (zumindest) Leistung, Gegenleistung und den Preis, die sogenannten essentialia negotii. Natürlich können Verträge auch mündlich, konkludent oder per Rauchzeichen geschlossen werden. Dafür ist der Bauunternehmer jedoch beweispflichtig. Ihr habt in dem Fall sehr gute Karten.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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