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ᐅ Bausparvertrag oder Annuitätendarlehen - Finale Entscheidung!


Erstellt am: 24.06.24 12:45

Sebastian79 24.06.24 14:04
Nö, überhaupt nicht...

Nescool 24.06.24 15:35
Warum dann der Begriff voraussichtliche Zuteilung in 2026?

Musketier 24.06.24 15:44
Weil es zum einen darauf ankommt, ob du deine Einzahlungen entsprechend des Plan machst und dann, ob die Bausparkasse zu dem Zeitpunkt genügend Kapital hat. Je höher die Bewertungszahl, desto weiter vorn bist du in der Rangliste zur Zuteilung


Was passiert bei dir, wenn du den Bausparer nicht entsprechend des vorgesehenen Plans besparst? Wird dann der Punkt Sollzinsbindung bis Zuteilung irgendwie ausgehebelt? Ansonsten könnte sich das ja ewig ziehen.
Ich muß gestehen, ich kannte das "Sollzinsbindung bis Zuteilung" bisher auch nicht.

Nescool 24.06.24 15:50
Das ist natürlich die logische Konsequenz, dass ich die Raten wie vorgegeben auch von Anfang bis Ende durchziehe.
Bleibt jetzt nur noch die von dir angesprochene Gefahr dieser Bewertungszahl.

sieht da eine Gefahr, die vorherigen TE's schreiben, dass für mich keine Gefahr einer Zwischenfinanzierung/GaP besteht, jetzt bin ich leider auch nicht schlauer als vorher.....

Musketier 24.06.24 15:53
Nescool schrieb:

sieht da eine Gefahr, die vorherigen TE's schreiben, dass für mich keine Gefahr einer Zwischenfinanzierung/GaP besteht, jetzt bin ich leider auch nicht schlauer als vorher.....

Kommt auf die Bedingungen an, ob du im Vertrag
- eine Sollzinsbindung bis Zuteilung oder
- eine feste Sollzinsbindung bis 01.01.2027 (Beispiel)
vereinbart hast.

Ich kannte bisher nur die feste Sollzinsbindung.

Caspar2020 24.06.24 15:53
: Der Bausparvertrag muss mit dem vorgesehen Raten bespart werden; ansonsten wird die BSK recht schnell ungemütlich. Die Rate wird ja auch glaube ich eingezogen.

Übrigens aus den Produktinformationsblatt der LBS:

"Bei Bauspardarlehen ist der gebundene Sollzins stets bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens unverän- derlich. Die Höhe des Sollzinses wird bereits bei Abschluss des Bausparvertrages für das spätere Bauspardarlehen fest vereinbart. Bei Vorfinanzierungs- und Zwischenkrediten wird üblicherweise eine Sollzinsbindung „fest bis Zuteilung“ vereinbart, so dass Sie im Ergebnis für den gesamten Finanzierungszeitraum (Vor-/Zwischenfinanzierungskredit und anschlie- anschließendes Bauspardarlehen) Zinssicherheit haben.

Darüber hinaus bietet Ihnen die LBS bei Vorfinanzierungs- und Zwischenkrediten und Annuitätendarlehen auch Sollzinsbindungen von bis zu zehn Jahren an. Nach Ablauf der vereinbarten Sollzinsbindung bieten wir Ihnen in diesen Fällen für einen weiteren Zeitabschnitt einen marktüblichen Sollzinssatz an oder führen den Kredit mit verän- derlichem Sollzinssatz fort, sofern nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Sollzinsbindung keine neue Verein- barung zustande kommt."

Zum Thema nicht nach Plan:

"Pflichtverletzungen, insbesondere Zahlungsverzug, Könnennen u. a. zur außerordentlichen Kündigung des Kredits führen. In diesem Fall wird die noch ausstehende Restschuld aus dem Kredit zur sofortigen Rückzahlung fällig gestellt. Können- nen Sie diese Zahlung nicht leisten, kann dies zur Verwertung der Sicherheiten, insbesondere der Immobilie, führen."

Also bevor man unterschreibt prüfen ob die "fest bis Zuteilung" vereinbar ist.

: Also musst du schauen, was in den Bedingungen für dein Angebot steht. Dann gibt es auch kein Problem mit der Bewertungszahl, weil dann die Umschichtung eventuell etwas später erfolgt.

Und aus "Aus gesetzlichen Gründen darf die LBS den Zuteilungstermin nicht im Voraus verbindlich benennen". Das ist aber bei jeder BSK so.
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