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ᐅ Bausparvertrag oder Annuitätendarlehen - Finale Entscheidung!


Erstellt am: 24.06.2016 12:45

Caspar2020 24.06.2016 16:31
Nescool schrieb:
Somit ist meine Sorge einer GaP unbegründet, Ja?

Das kann keiner hier sagen, weil die LBS beides kann. Es kommt halt darauf an was du mit deiner Sparkasse vereinbarst.
Bei Vorfinanzierungs- und Zwischenkrediten wird üblicherweise eine Sollzinsbindung „fest bis Zuteilung“ vereinbart, so dass Sie im Ergebnis für den gesamten Finanzierungszeitraum (Vor-/Zwischenfinanzierungskredit und anschlie- anschließendes Bauspardarlehen) Zinssicherheit haben.

Darüber hinaus bietet Ihnen die LBS bei Vorfinanzierungs- und Zwischenkrediten und Annuitätendarlehen auch Sollzinsbindungen von bis zu zehn Jahren an.

Du solltest wirklich mal mit deinem Sparkasse Mensch diese spezielle Sorge besprechen.

Caspar2020 24.06.2016 16:36
Und eventuell das TA-Darlehen gar nicht von der LBS kommt, sondern von der Sparkasse selber. Gibt halt ein paar Spielarten.

Musketier 24.06.2016 16:36
Nescool schrieb:
Und das bedeutet, wenn ich mich an die vereinbarten Raten halte, besteht keine Gefahr einer verspäteten Zuteilung.
Somit ist meine Sorge einer GaP unbegründet, Ja?

Nö... Ich hab ja gesagt, dass die Zuteilung an 2 Punkten festgemacht wird.
1.) Mindestbewertungszahl erreicht. Bei gleichmäßiger Einzahlung sollte das hoffentlich funktionieren
2.) Die BSK muß genug Kapital zur Verfügung haben. Bei WR wird da zu jedem Zuteilungsstichtag eine Zielbewertungszahl festgelegt, die du mindestens haben mußt, damit zugeteilt wird. Bei LBS weiß ich nicht, wie das gehändelt wird.

Du solltest das noch mal mit deinem Bänker durchsprechen.

Abzahler 24.06.2016 19:54
Musketier schrieb:


Was passiert bei dir, wenn du den Bausparer nicht entsprechend des vorgesehenen Plans besparst? Wird dann der Punkt Sollzinsbindung bis Zuteilung irgendwie ausgehebelt? Ansonsten könnte sich das ja ewig ziehen.
Ich muß gestehen, ich kannte das "Sollzinsbindung bis Zuteilung" bisher auch nicht.
So ganz genau weiß ich das ehrlich gesagt nicht. Sie werden den Bausparvertrag kündigen können. Wären sie aber schön blöd, weil sie momentan eine gute Verzinsung des Vorausdarlehens bekommen.

Schade das der TE nicht auf meine Frage eingegangen ist und in den Finanzierungsplan zu schauen. Oder es steht nicht drin, wäre aber nicht sehr seriös, finde ich.
Also nimm den Punkt mit zu deinem Berater und lass es dir schriftlich geben, was hier in deinem Bausparvertrag geregelt ist.

Mein Berater meinte übrigens, dass sie momentan so viel Geld aus den Bausparverträgen hätten, dass sie theoretisch die nächsten 15 Jahre alle Zuteilungen garantieren könnten. Darauf verlass ich mich natürlich nicht, deswegen war es mir wichtig schriftlich zu haben, dass die Sollzinsbindung bis zur Zuteilung gilt.

Nescool 25.06.2016 16:55
Ich habe jetzt nach Prüfung der Unterlagen bezogen auf das endfällige Darlehen beginnend ab 2026 m Ansparungs-/Tilgungsplan unter dem Punkt Zinsvereinbarung folgende Textpassage gefunden:

"fest, nach Ablauf Zinskond. gekoppelt an Referenzzins"




oder gerne auch jemand anderes,

kann mir jemand erklären, was das bedeutet?

Nescool 27.06.2016 16:16
Musketier schrieb:
Du solltest das noch mal mit deinem Bänker durchsprechen.

Das haben wir mittlerweile getan.
Unser Berater hat uns deutlich und offen gesagt, dass sie die Sollzinsbindung nicht bis Zuteilung haben, sondern bis zum 31.06.2026.
Er hat aber auch klar darauf hingewiesen, dass er in den 15 Jahren, die er jetzt dabei ist bei den Personen, die sich immer an die vereinbarten Ratenzahlungen gehalten haben, bei der LBS keinen einzigen Fall erlebt hat, bei denen die notwendige Bewertungszahl nicht erreicht und der Bausparvertrag dadurch nicht pünktlich Zuteilungsreif geworden ist.

Nun möchte ich euch mal fragen, hat es denn jemand schon mal erlebt, dass der Fall einer unpünktlichen Zuteilung tatsächlich eingetroffen ist, und wenn ja bei welcher Bausparkasse das gewesen ist.

Viel Glück Nescool
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