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ᐅ Baupfusch - Schadensbegrenzung?

Erstellt am: 09.02.20 20:19
L
Laurasstern
Guten Abend,
wie der Titel schon sagt, wurde im Herbst 2018 unser Neubau (Rohbau) total verpfuscht und muss saniert werden. im Zuge dieser Sanierung überlegen wir Änderungen an der Treppe (die sollen aber von drittfirma ausgeführt werden.)

1. im Keller stand im Juni 2019 fast 50 cm Grundwasser im dichtbeton Keller für gut 2 Wochen
2. Ziegel nicht lt. wienerberger Richtlinie (statt dünnbettmörtel 5 mm und mehr fugen)
3. Flachdach falsch ausgeführt - gefälledämmung nicht lt. Verlegeplan und danach geschnitten um ein Gefälle herzustellen
4. Keller wurde um über 50 cm zu wenig tief gegraben - Folge: Haus ist zu hoch lt. Kleingartengesetz. nicht konsolidiert.

Firma verklagen geht nicht- kosten wären enorm für Gerichtsverfahren, langwierig - jahrelang und die Firma kann jederzeit Insolvenz anmelden. Folge wäre wir blieben auch auf den gerichtskosten sitzen. wir haben dazu bereits 6 Anwälte Baurecht konsultiert. wir können uns nicht leisten das Haus abzureissen und neu zu bauen, obwohl wir immer Unsicherheit haben werden wg. undichten Keller. wir sind in der Nähe eines Flusses und hohes Grundwasser ist jedes Frühjahr nach der Schneeschmelze ein Thema. sind total verzweifelt.

die baubehörde hilft nicht: trotz eindeutig zu hoher höhenlage. neuer einreichplan lt. Baufirma wird angeblich durchgehen, obwohl eindeutig (lt. neuerlicher Vermessung durch ZT Büro) zu hoch. klingt alles wie schlechter Film, ist aber wahr.

die Mängel taten sich ab Sommer 2019 auf und seit dieser Zeit haben wir einen Sachverständigen.

unsere einzige Möglichkeit ist gute Miene zum bösen Spiel zu machen und Konsens mit Baufirma, wir halben für den Rohbau bereits ca 250 000 EUR gezahlt.

der Grundriss ist ausenmass 8,3 m x 6.15 m.
von EG zum Keller geht eine ca 4 m lange und 1,3 m breite sehr unbequeme betonstiege. (26 cm Auftritt, 18 cm hoch)

Wir überlegen nochmals eine Architektin zuzuziehen und die Treppe zu ändern auf ev. 2 x 2 m halbgewendelt od etwas gedreht. wir haben mit dem ganzen Haus keine Freude mehr. die Stiege soll auch Max. 90 cm breit sein, nicht 130 cm.

auf einer kurzen Seite wäre 4 m Küche und 1,5 m WC.
danach Essbereich zur längsseite hin und Wohnbereich. dort wäre eine 3 x 2,2 m Höhe Hebeschiebetür an der zweiten kurzen Seite.

im Zuge dieses ganzen schlammassels kommen Zweifel am Grundriss bzw. der Treppe. wir haben 2 Schulkinder und ein Kleinkind und wollten seit vergangenem Herbst im Haus sein.

Sorry für die Länge des Posts. plan kann ich erst nächste wo einstellen.
bitte um eure Meinungen zur Änderung der Stiege (wäre mit Abriss der begünstige und Verbreiterung jedoch Verkürzung des treppenlochs verbunden.
P
Pinkiponk
20.02.20 08:26
Laurasstern schrieb:

...
Prima, das wird. Und immer daran denken, dass Ihr zum Schluss in einem hübschen Haus in toller Lage in einer der schönsten Städte der Welt wohnen werdet. Das macht den Ärger wieder gut. Ich wette, es gibt genug Leute, die trotz Ärger und Kosten gerne mit Euch tauschen würden.
L
Laurasstern
23.02.20 17:45
Vicky Pedia schrieb:

in welcher Region baut ihr?
in Wien
L
Laurasstern
23.02.20 17:50
Pinkiponk schrieb:

Prima, das wird. Und immer daran denken, dass Ihr zum Schluss in einem hübschen Haus in toller Lage in einer der schönsten Städte der Welt wohnen werdet. Das macht den Ärger wieder gut. Ich wette, es gibt genug Leute, die trotz Ärger und Kosten gerne mit Euch tauschen würden.

Danke Pinkiponk. Das bezweifle ich, da es ja nur ein kleines Haus ist. insg. ca 150 m2 fürv5 Personen aber auf 3 Ebenen! Und DEN Ärger will keiner. Es ist offen ob der Keller überhaupt ausreichend saniert/abgedichtet werden kann...

Aber aus der Stadt was war keine Option, da der Grund da war und ich keinen Führerschein habe. und die Kinder haben azsbildungsmässig einmal alle Möglichkeiten.