ᐅ Baulast wegen Nutzung als Garage/Nebengelass?
Erstellt am: 02.06.2021 08:22
daytona 02.06.2021 08:22
Hallo,
folgende Ausgangssituation:
3 eigenständige Grundstücke A,B,C von Nord nach Süd gelegen. Grundstück A seit vielen Jahren in meinem Besitz mit Haus, Garage und Garten. Grundstück B und C sind mit Rohbau, Doppelhaus je zur Hälfte bebaut. Grundstück B habe ich nun dazu erworben und möchte aus der Doppelhaushälfte eine Garage/Nebengelass machen. Grundstück C wird durch einen anderen Besitzer als Wohnhaus genutzt.
Das Bauamt möchte nun, dass mein Grundstück B eine Baulast von A bekommt, aufgrund der Nutzung als Garage. Die Befürchtung ist wohl, dass ich dort ein Gewerbe eröffne, was ich aber auch nicht vorhabe.
Ergeben Sich irgendwelche Nachteile durch die Baulast, außer der Gebühr?
Was wäre denn, wenn ich Grundstück A und B zusammenlege?
Danke und Grüße
folgende Ausgangssituation:
3 eigenständige Grundstücke A,B,C von Nord nach Süd gelegen. Grundstück A seit vielen Jahren in meinem Besitz mit Haus, Garage und Garten. Grundstück B und C sind mit Rohbau, Doppelhaus je zur Hälfte bebaut. Grundstück B habe ich nun dazu erworben und möchte aus der Doppelhaushälfte eine Garage/Nebengelass machen. Grundstück C wird durch einen anderen Besitzer als Wohnhaus genutzt.
Das Bauamt möchte nun, dass mein Grundstück B eine Baulast von A bekommt, aufgrund der Nutzung als Garage. Die Befürchtung ist wohl, dass ich dort ein Gewerbe eröffne, was ich aber auch nicht vorhabe.
Ergeben Sich irgendwelche Nachteile durch die Baulast, außer der Gebühr?
Was wäre denn, wenn ich Grundstück A und B zusammenlege?
Danke und Grüße
11ant 02.06.2021 14:31
Sorry, das klingt gerade etwas zu abstrakt mit diesem XYZ ohne Bild.
daytona 02.06.2021 15:55
Sorry aber wenn dies zu viel ist, dann kann auch gern C außen vor bleiben weil das eh keinen Einfluss auf die Situation hat... ;-)
Escroda 03.06.2021 08:35
daytona schrieb:
Ergeben Sich irgendwelche Nachteile durch die Baulast, außer der Gebühr?In NRW wäre dann bei zukünftigen bauantragspflichtigen Vorhaben immer ein amtlicher Lageplan erforderlich. Wie das in TH gehandhabt wird, weiß ich nicht.daytona schrieb:
Was wäre denn, wenn ich Grundstück A und B zusammenlege?Dann brauchst Du keine Baulast mehr.Ähnliche Themen