Baulast umgehen durch alternative Platzierung des Bauvorhabens?

4,70 Stern(e) 3 Votes
J

JayBee_1985

Leider muss ich Dich gleich wieder enttäuschen, denn - vorbehaltlich der Kenntnis des vollständigen BPlanes - zeigt Dein Anhang in #9 ein Baufenster mit allseitigem Grenzabstand. Ohne zusätzliche Befreiung vom Bebauungsplan sehe ich daher keine Chance, die 9m Grenze zu überschreiten. Übrigens auch nicht mit der Abstandsflächenbaulast, da §23, Abs. 5 Baunutzungsverordnung nur abstandsflächenlose Anlagen außerhalb der überbaubaren Fläche zulässt.
Falls Deine Baugenehmigungsbehörde eine Bauherrenberatung anbietet, empfehle ich die Vorstellung Deiner Pläne. Manche Behörden sind recht flexibel, manche sind nur auf Widerstand programmiert. Wie gedenkt Dein Planer Deine Wünsche zu erfüllen?
Laut seiner Aussage, spricht einer Baulast nichts entgegen. Vorbehaltlich der Nachbarn die selbstverständlich zustimmen müssen.

Es ist sehr interessant hier und ich hätte mich deutlich früher anmelden sollen, als das Vertrauen komplett in die Hand des Bauunternehmers zu legen.
 
11ant

11ant

Es sei wohl „erstmal egal“ wie die Nebenanlage skizziert wird.
Solche Einschätzungen sind geeignet, meine Unfähigkeitsvermutung gegen den Planer zu stützen ;-)
Das ist auch auf keinen Fall unsere Absicht!
Dann bin ich mal gespannt, welche Salamischeibchen Ihr noch nachlegt.
Edit: Ein Caddy ist mindestens 4,40m lang.
Hier scheint mir die Citroen-Version eines Fiat 500 eingezeichnet zu sein.
 
J

JayBee_1985

Vielen Dank für den spontanen Entwurf.

Diese Überlegung hatten wir auch, wollten aber gerne „überdacht“ in den Raum, damals wussten wir aber noch nicht, dass es sich so verzwickt darstellt bis zum jetzigen Zeitpunkt.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3121 Themen mit insgesamt 42263 Beiträgen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben