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ᐅ Baugrundstück fürs Erste nur als Garten nutzen


Erstellt am: 14.08.19 09:59

monkderhonk14.08.19 09:59
Hallo in die Runde,

wir haben vor ein paar Jahren ein Grundstück vor den Toren Berlins (Dame-Spreewald) erworben, das Thema Hausbau ist aktuell aber noch uninteressant.

Wir wollen das Grundstück nun aber am Wochenende nutzen und dafür den Garten herrichten und ein Tinyhouse/Gartenhaus darauf bauen.

Nun einige Fragen:
  • Da das Gartenhaus eine Feuerstelle (Herd, Ofen) haben wird und zum längerfristigen Aufenthalt gedacht ist, brauchen wir wohl eine Baugenehmigung?
  • Der Makler hatte uns folgende Zahlen genannt: Geschossflächenzahl 0,4, Grundflächenzahl 0,2. Es besteht aber soweit ich weiß kein Bebauungsplan. Heißt das aber ich muss mich an diese Zahlen halten und ich muss wenn dann gleich "richtig" bauen? Woher bekomme ich dazu Klarheit?
  • Welche Unterlagen benötigen wir für eine Baugenehmigung? Brauchen wir einen amtlichen Lageplan? Wenn ja, wo bekommen wir den am einfachsten her?
  • Das Grundstück hat Hanglage, es müssen also einige Erdarbeiten erledigt werden. Brauche ich dafür auch eine Baugenehmigung?
  • Welche weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen müssen wir beachten?
Viele Grüße und vielen Dank für eure Antworten!

lg,
Hannes
Escroda14.08.19 10:34
monkderhonk schrieb:

Da das Gartenhaus eine Feuerstelle (Herd, Ofen) haben wird und zum längerfristigen Aufenthalt gedacht ist, brauchen wir wohl eine Baugenehmigung?
Ja.
monkderhonk schrieb:

Heißt das aber ich muss mich an diese Zahlen halten
Dann muss der Makler erklären, woher er die Zahlen hat. Wenn es schon einmal eine Bauvoranfrage gegeben hat, in der die Umgebungsbebauung hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung untersucht wurde, könnten sie verbindlich sein. Aber mit TinyHouse sollten die Werte doch unproblematisch sein.
monkderhonk schrieb:

und ich muss wenn dann gleich "richtig" bauen?
Was meinst Du mit "richtig"? Wenn's keinen Bebauungsplan gibt, muss sich das Bauvorhaben in die Umgebung einfügen, auch ein TinyHouse.
monkderhonk schrieb:

Woher bekomme ich dazu Klarheit?
Bei der Baugenehmigungsbehörde.
monkderhonk schrieb:

Welche Unterlagen benötigen wir für eine Baugenehmigung?
Brandenburgische Bauvorlagenverordnung - BbgBauVorlV
monkderhonk schrieb:

Brauchen wir einen amtlichen Lageplan?
Das kommt darauf an, ob Du in Grenznähe bauen willst (s. BbgBauVorlV).
monkderhonk schrieb:

Wenn ja, wo bekommen wir den am einfachsten her?
Vom öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (öffentlich bestellter Vermessungsingenieur)
monkderhonk schrieb:

Brauche ich dafür auch eine Baugenehmigung?
BbgBO, §61, Absatz 1,
Baugenehmigungsfrei sind: ...
9. Aufschüttungen und Abgrabungen mit einer Höhe oder Tiefe bis zu 2 Meter und einer Grundfläche bis zu 30 Quadratmeter, im Außenbereich bis zu 300 Quadratmeter, ...
monkderhonk schrieb:

Welche weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen müssen wir beachten?
Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, BImSch, BNatSchG, ... , kommunale Satzungen
Otus1114.08.19 10:41
monkderhonk schrieb:

Nun einige Fragen:

Die meisten Antworten dazu liefert die Brandenburgische Bauordnung.
§ 2 z. B. enthält Definitionen; kleine Gebäude und auch Aufschüttungen sind "bauliche Anlagen".

§ 59 BbgBO:
"Die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen, an die in diesem Gesetz oder in Vorschriften aufgrund dieses Gesetzes Anforderungen gestellt sind, bedürfen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 60 bis 62, 76 und 77 nichts anderes bestimmt ist."

Anbieter von Tiny Houses müssten wissen, was man dafür zum Start braucht.
Tassimat14.08.19 12:25
Vielleicht direkt mal einen Architekten heraussuchen.
Ein Bauantrag kann schnell durch Formfehler mehrmals abgelehnt werden und es wird sich ewig hinziehen. Bei mir in der Stadt muss man für eine Baugenehmigung 3 Monate Bearbeitungszeit einplanen, gerne wird diese verbindliche Frist auch überschritten. Natürlich zzgl. der Zeit für Planung und Antragserstellung.
nightdancer14.08.19 14:11
monkderhonk schrieb:


  • Der Makler hatte uns folgende Zahlen genannt: Geschossflächenzahl 0,4, Grundflächenzahl 0,2. Es besteht aber soweit ich weiß kein Bebauungsplan.


Als erste würde ich prüfen, ob es einen Bebauungsplan gibt und wenn nein, ob § 34 Baugesetzbuch gilt. Wenn nicht, haste einen Acker gekauft und kein Baugrundstück.....
11ant14.08.19 15:54
monkderhonk schrieb:

wir haben vor ein paar Jahren ein Grundstück vor den Toren Berlins (Dame-Spreewald) erworben, das Thema Hausbau ist aktuell aber noch uninteressant.

Wir wollen das Grundstück nun aber am Wochenende nutzen und dafür den Garten herrichten und ein Tinyhouse/Gartenhaus darauf bauen.
Diese(s) Dame schreibt sich m.W. mit "h"
Langt nicht für wenige Jahre als Übergangsdatsche auch ein Wohnmobil, Tiny Houses gibt es schließlich auch nicht geschenkt ?
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