ᐅ Baugrundstück fürs Erste nur als Garten nutzen
Erstellt am: 14.08.19 09:59
RomeoZwo14.08.19 16:28
11ant schrieb:
Langt nicht für wenige Jahre als Übergangsdatsche auch ein Wohnmobil, Tiny Houses gibt es schließlich auch nicht geschenkt ?Großer Wohnanhänger älteren Modells gibt’s sehr günstig. So in der Art Dauercamper
Ein Stromanschluss wäre halt hilfreich.
Ein Tiny House, z.b. die Schwörerhaus FlyingSpaces kosten ab ca. 100 T€ ohne Baunebenkosten. Für ein paar Jahre um es dann wieder abzureisen lohnt sich das eher nicht.
monkderhonk14.08.19 19:50
Hallo und vielen Dank für eure Antworten!!
In der Tat haben wir bereits einen Wohnwagen auf dem Grundstück stehen. Da wäre die Frage, ob wir den einfach nutzen können und vor allem "Einhausen" dürfen.
Unsere Sorge ist vor allem das, von Escroda genannte, "Einfügungsgebot". Drum herum stehen teilweise massive Häuser (1-2 Stock), aber auch Gartenbungalows von früher.
Würde es Sinn machen, in einem Bauantrag zu sagen, wir platzieren Wohnwagen/Tinyhouse/Gartenhaus in den hinteren Bereich und halten den Bereich an der Straße für ein Haus normalen Typs offen? Dieses würde halt nur etwas später dazu kommen...
Laut BORIS ist das Grundstück baureifes Land. Und natürlich in Dame-Spreewald
In der Tat haben wir bereits einen Wohnwagen auf dem Grundstück stehen. Da wäre die Frage, ob wir den einfach nutzen können und vor allem "Einhausen" dürfen.
Unsere Sorge ist vor allem das, von Escroda genannte, "Einfügungsgebot". Drum herum stehen teilweise massive Häuser (1-2 Stock), aber auch Gartenbungalows von früher.
Würde es Sinn machen, in einem Bauantrag zu sagen, wir platzieren Wohnwagen/Tinyhouse/Gartenhaus in den hinteren Bereich und halten den Bereich an der Straße für ein Haus normalen Typs offen? Dieses würde halt nur etwas später dazu kommen...
Laut BORIS ist das Grundstück baureifes Land. Und natürlich in Dame-Spreewald
Escroda14.08.19 20:17
monkderhonk schrieb:
Da wäre die Frage, ob wir den einfach nutzen könnenWo kein Kläger, da kein Richter. Solange Euch keiner anschwärzt oder alle Nachbarn es Euch gleichtun, wird nichts passieren. Dauerhaft zulässig ist es nicht, da es sich nicht um einen Campingplatz handelt.monkderhonk schrieb:
und vor allem "Einhausen" dürfenDito. Allerdings ist das Einhausen leichter sanktionierbar, da es ein offensichtlicher Bauverstoß ist.monkderhonk schrieb:
Würde es Sinn machen, in einem Bauantrag zu sagen, wir platzieren Wohnwagen/Tinyhouse/Gartenhaus in den hinteren Bereich und halten den Bereich an der Straße für ein Haus normalen Typs offen?Nein. Ein Wohnwagen unterliegt nicht dem Baurecht, ein Tinyhouse muss sich einfügen und ein Gartenhaus wäre eine Nebenanlage, die aber ohne Hauptanlage nicht genehmigungsfähig ist.monkderhonk schrieb:
Dieses würde halt nur etwas später dazu kommen...Du kannst das Baurecht legal nicht umgehen. Wenn Du nicht ordentlich bauen willst, stellst sich nur die Frage, welches Vorgehen am unauffälligsten ist. Auf einer Baustelle könnte z.B. ein Bauwagen stehen.Gruß
Peter Lustig
P.S.: BORIS lässt keine belastbaren Rückschlüsse auf's Planungsrecht zu
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