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ᐅ Baugrundgutachten bei Fertighausbau enthalten?


Erstellt am: 20.08.12 20:22

ompre1220.08.12 20:22
Hallo,

ich wollte mich mal erkundigen ob ein Baugrundgutachten schon zu den Leistungen gehört wenn man ein Fertighaus kauft?

Ich finde die bemerkungen in den Baubeschreibungen immer komisch wie z.B. es wird eine gleichbleibende Festigkeit des Untergrundes von xxx kN/m² zugrundgegelegt.

Woher soll ich das wissen? Wenn ich Schlüsselfertig baue sollte das doch die Firma mir sagen!!!
Boergi20.08.12 21:08
Hallo Ompre,

in der Regel kannst du davon ausgehen dass ein Bodengutachten nicht Bestandteil des Vertrages ist. Zu deiner Sicherheit solltest du dir also einen anfertigen lassen, am besten bevor du den Vertrag mit dem FH Anbieter unterschreibst. Nachträgliche Anpassungen können sonst teuer werden.
Woher soll ich das wissen? Wenn ich Schlüsselfertig baue sollte das doch die Firma mir sagen!!!
Sollen die Anbieter für jedes Angebot das sie abgeben ein Bodengutachten erstellen lassen oder wie stellst du dir das vor?

Gruß,
Sebastian
ompre1220.08.12 21:15
Danke für den Beitrag!
Na ja, nicht jeder sollte ein Baugrundgutachten machen. Aber ich würde sagen es sollte Bestandteil des Vertrages sein. Das heißt wenn ich mich für einen Fertighausbauer entschieden habe, macht dieser ein Bodengutachten auf dem dann die Bodenplatte aufbaut. Mann kann ja sagen das bis ca 25cm die Bodenplatte im Preis enthalten ist und das dann jeder cm Mehr so und so viel Euro kostet.

Im Vertrag könnte ja laut meiner Meinung stehen: Die Bodenplatte wird nach Anforderungen des Baugrundgutachten erstellt. Im Preis enthalten ist eine Bodenplatte bis zu 25cm. Fordert das Baugrundgutachten einen Bodenplatte die größer als 25 cm ist muss der Mehraufwand der Käufer tragen. Für jeden weiteren cm Bodenplatte bezahlt der Käufer xxx Euro. Bei jedem 10cm mehr kommt ein Betrag von xxx Euro hinzu wegen der Bewährung!

Das müsste man halt dann mit dem Rechtsanwalt klären wie man den Wortlaut wirklich Bombensicher im Vertrag ausführt! Deshalb werde ich auch mal zum Anwalt gehen.

ACHTUNG ICH BIN KEIN RECHTSANWALT, ALLE BEITRÄGE SPIEGELN HIER NUR MEINE MEINUNG WIEDER!!!
DAS KOPIEREN DIESES TEXTES IST nicht ERLAUBT!
WER DIESEN TEXT KOPIERT TRÄGT SELBST DIE VERANTWORTUNG DAFÜR!!!
Der Da20.08.12 22:46
naja die Festigkeit kann man ja herstellen.... deshalb steht sowas in den Bauleistungsbeschreibungen. Erdarbeiten und Gründungsarbeiten sind fast immer Sache des Bauherren. Genauso wie ein Bodengutachten. Unser hausanbieter verlangt unbedingt eines. andere sehen das Optional. Die machen dann einen Drucktest und wenn der fehlschlägt wirds teuer für den Bauherren.

Wiso sollte auch ein fertighausanbieter sich um das "UNTER DEM HAUS" kümmern. Das liegt nicht in seiner Zuständigkeit. Er kann dir nur die Rahmenbedingungen nennen, der Tiefbauer muss sich dann um deren Einhaltung kümmern.
ompre1220.08.12 22:57
Hallo ich bin es noch mal. Die oben genannten Beitrage von mir sind natürlich nur ein Fiktives Beispiel. Bei solchen Dingen sollte man immer einen Anwalt aufsuchen! Gerade wenn es um Vertragsrecht geht liegt meist der Teufel im Detail! Falls jemand den TEXT oder nur einen Teil kopieren oder in seinen Vertrag aufnehmen sollte, geschieht dies auf seine eigene Verantwortung! ICH BIN KEIN RECHTSANWALT UND DARF DAHER KEINE RECHTSAUSKUNFT ODER VERTRAGSAUSKUNFT GEBEN!
Der Da20.08.12 23:00
Jetzt belasten sich Leute schon mit fiktiven Problemen.... schräg *gg*
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