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ᐅ Baugenehmigungsgebühr - Was habt ihr dafür bezahlt?


Erstellt am: 05.06.18 18:32

11ant07.06.18 18:47
Alex85 schrieb:
Und wegen 1000€ Genehmigungsgebühren macht man die Terrasse doch nicht absichtlich zu schmal.
Zu schmal nicht, aber man spricht den Bauherren ´mal auf den Unterschied an.
Escroda07.06.18 18:58
Mastermind1 schrieb:
Welche Gründe gibt es ein Baugenehmigung Verfahren statt einer kenntnisgabe zu wählen?
Ich denke, Du hast Glück gehabt, dass deine Sondergenehmigungen nichts mit den Festsetzungen des B-Planes zu tun hatten. Sobald Du von den Festsetzungen abweichst, verlangt das Bauamt ein genehmigungsverfahren. Theoretisch kann man sich im Vorfeld befreien lassen, ein praktischer Fall ist mir allerdings nicht bekannt, da dieses Stückwerk zusätzlich Zeit kostet. Zudem muss auch der Architekt mitmachen. Er übernimmt im Kenntnisgabeverfahren die volle Verantwortung. Wenn er irgendetwas überliest oder falsch interpretiert, haftet er; im Genehmigungsverfahren ist erst mal die Behörde dran.
arnonyme schrieb:
Aber er meinte auch, dass alle seine Bekannten, die dort gebaut haben nicht mehr als 1500 gezahlt hätten...
Dann haben die wohl billiger gebaut oder die Bausumme schöngerechnet.
arnonyme schrieb:
Freistellungsverfahren geht wohl seit 2015 nicht mehr, da die Terrasse ein paar cm außerhalb des Baufensters liegt und man dafür angeblich eine Sondergenehmigung bräuchte.
Was hat das mit dem Jahr 2015 zu tun?
arnonyme08.06.18 15:47
Alex85 schrieb:
50cm Terrasse kürzer und schon ist der Architekt schuld ... man kann sich das Leben auch schön reden. Die Terrasse ist im Plan, jeder kann sie sehen, auch der Bauherr. Wenn der 50cm mehr will, dann bekommt er sie. So einfach. Der Architekt hat doch nicht nach Gusto die Tiefe der Terrasse festelegt?
Und wegen 1000€ Genehmigungsgebühren macht man die Terrasse doch nicht absichtlich zu schmal.

Die Terrasse hat der Architekt so festgelegt. Weil uns das erst mal nicht wichtig war.
Hätte ich das damals gewusst, dass es unterm Strich 1000 mehr kostet, wäre das jetzt mit Sicherheit anders im Plan.

Er hätte aber selber darauf kommen können, zumal er gestern gemeint hatte, dass er das früher immer über Freisteller gemacht hatte...
Gut wenn man halt 50 Baugesuche im Jahr macht, hat man nicht unbedingt immer so die Zeit über alles nachzudenken.
arnonyme08.06.18 15:59
Escroda schrieb:
Was hat das mit dem Jahr 2015 zu tun?

Pforzheim hat ab 2015 die Regelung abgeschafft, dass Sondergenehmigungen beim Freisteller möglich sind.
Fuchur08.06.18 20:53
Ergibt sich das Verfahren nicht aus der Landesbauordnung? Die Städte können doch nur Satzungen frei ändern.
Escroda09.06.18 08:07
Fuchur schrieb:
Ergibt sich das Verfahren nicht aus der Landesbauordnung?
Ja, aber es steht der Genehmigungsbehörde frei, ob sie Abweichungen vom Bebauungsplan oder bauordnungsrechtlichen Vorschriften außerhalb des Kenntnisgabeverfahrens gesondert prüft und zulässt oder bei solchen Abweichungen grundsätzlich ein Genehmigungsverfahren verlangt. Offenbar hat Pforzheim mit losgelösten Sondergenehmigungen keine guten Erfahrungen gemacht.
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