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ᐅ Baugenehmigung vor Baufinanzierung?


Erstellt am: 13.10.19 14:48

Tassimat 13.10.19 20:07
mcmooray schrieb:

Muss man den Architekten daher bereits vorab bezahlen, und die Gebühren für eine Baugenehigung überweisen, bevor überhaupt eine Baugenehmigung steht?

Ich kenne es so:
- Den Architekt zahlt man für die entsprechenden Leistungsphasen. Ich hatte mit Einreichung eine Abschlagsrechnung erhalten und gezahlt, den Rest habe ich gezahlt, nachdem der Antrag durch war (mehr hatte der Architekt auch nicht zu tun, da Sanierung). Frage ihn einfach, wann er welche Zahlungen erwartet.
- Mit der Baugenehmigung oder der Ablehnung kommt gleichzeitig die Rechnung.

WingVII 13.10.19 22:39
Ich habe für mein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (140qm) in Bayern 310€ mit Auslagen gezahlt. Die genannten 750-1500€ würde ich als zu hoch einschätzen.

Joedreck 14.10.19 05:50
Lese ich es richtig heraus, dass du bei einer bereits abgeschlossenen Finanzierung Angst hast, dass dir die Baugenehmigung versagt wird?
Wenn dem so ist, kann ich dich beruhigen. Ich habe mal in der Niedersächsische Bauordnung nachgeschlagen und gehe davon aus, dass es in den anderen Bundesländern auch so sein wird: Bei der Baugenehmigung handelt es sich um eine gebundene Entscheidung. Sofern du die Regelungen zum Baurecht und Bebauungsplan einhältst, MUSS dir der Antrag genehmigt werden.
Nur wenn du abweichst, kann sie dir versagt werden.

Michlhausbauaa 19.10.19 16:39
WingVII schrieb:

Ich habe für mein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (140qm) in Bayern 310€ mit Auslagen gezahlt. Die genannten 750-1500€ würde ich als zu hoch einschätzen.

Finde es auch so.

WingVII 19.10.19 17:20
Joedreck schrieb:

Lese ich es richtig heraus, dass du bei einer bereits abgeschlossenen Finanzierung Angst hast, dass dir die Baugenehmigung versagt wird?
Wenn dem so ist, kann ich dich beruhigen. Ich habe mal in der Niedersächsische Bauordnung nachgeschlagen und gehe davon aus, dass es in den anderen Bundesländern auch so sein wird: Bei der Baugenehmigung handelt es sich um eine gebundene Entscheidung. Sofern du die Regelungen zum Baurecht und Bebauungsplan einhältst, MUSS dir der Antrag genehmigt werden.
Nur wenn du abweichst, kann sie dir versagt werden.
Wir sind in unserem Bauvorhaben vom Bebauungsplan abgewichen. Daher haben wir in Bayern ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren benötigt. Der Sachbearbeiter meinte, dass das Vorhaben nur genehmigt wird, wenn auch unsere Nachbarn schriftlich zustimmen. Daher kann es schon mal passieren, dass ein Vorhaben nicht genehmigt wird. Aus diesen Grund haben wir unsere Baufinanzierung erst nach der Genehmigung angestoßen. Gestern haben wir den Vertrag unterschrieben obwohl das EG mit Decke jetzt schon steht.

face26 19.10.19 17:23
...wie viel ist jedem Bundesland anders. In BW kann man auch schon mal 2.500€ überweisen und baut keine Villa.
Wenn, wie schon geschrieben, es einen Bebauungsplan gibt und man keine Extrawurst plant, halte ich es nicht für nötig zu warten.
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