Baufirma verlangt Extrakosten wegen zusammenarbeit mit Gutachter

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K

Katdreas

Hallo ihr Lieben,
ich brauche mal dringend euer Wissen.

Wir planen seit Monaten mit einem GU. Beim letzten Gespräch haben wir mit dem GU besprochen das wir wahrscheinlich einen Gutachter/Sachverständigen zur Baubegleitung beauftragen werden.
Der GU war nicht sehr begeistert. Wir haben erklärt das wir beide einfach null Ahnung vom Bau haben und einen Gutachter wollen um uns nicht selbst ständig wegen allem was uns komisch vorkommt/wir nicht verstehen verrückt zu machen. Uns geht's nicht darum jemanden zu haben der Preise drückt oder so ...
Auf jedenfall haben wir jetzt unser Angebot mit den beim letzten Gespräch besprochen Änderungen erhalten. Das Angebot enthält plötzlich einen neuen Posten:
Evtl. Mehraufwand bei Zusammenarbeit mit externen Gutachter (zeitaufwendig, Doku etc.) 2000-4000€!!!
Habt ihr das schonmal so gehört? Was haltet ihr davon?
Hab schon im Bekanntenkreis gefragt. Da hat keine Baufirma Mehraufwand wegen einem Sachverständigen verlangt!

Danke schonmal und frohes schwitzen !
 
Z

Zaba12

Und was willst jetzt machen? Mit den Füßen stampfen?! Nur weil hier Keiner so einen Blödsinn in seinem Angebot hat, heißt es nicht das du diese Position nicht bezahlen musst. Der GU gibt vor du nimmst an oder suchst dir einen anderen GU.
 
K

Katdreas

Erstmal reicht mir die Info ob sowas üblich ist und ich evtl nur nix davon weiß
Die Häuslebauer die ich gefragt habe wohnen alle schon einige Zeit in ihren Häusern

Und ja, wenn das unüblich ist und der GU darauf besteht überlege ich mir nochmal ob das der richtige GU ist. Den dann empfinde ich es als Versuch uns von dem Sachverständigen abzubringen. Und ein GU der zu seiner Arbeit steht hätte sowas nicht nötig
 
11ant

11ant

Der GU gibt vor du nimmst an oder suchst dir einen anderen GU.
Einem GU, der für zwei Mille einen Auftrag riskiert, geht es wirklich zu gut. Mit dem Aufwand hat er wohl recht, aber es macht keinen guten Eindruck (und man fragt sich unweigerlich, ob man diesen Eindruck zu Recht hat).
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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