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ᐅ Bauen nach Energieeinsparverordnung 2014 Pflicht?


Erstellt am: 21.02.14 18:14

Häuslebauer221.02.14 18:14
Hallo!

derzeit befinden wir uns am Anfang einer Hausplanung, und ab 1. Mai gilt ja diese Energieeinsparverordnung 2014.

Wahrscheinlich werden wir es nicht mehr schaffen, vor dem 1.Mai 2014 die Baugenehmigung einzureichen.


Was heißt das Gesetz konkret? Muss man sich an dieses Energieeinsparverordnungs-Gesetz halten oder riskiert man nur diese KfW-Förderung nicht zu erhalten? Wie "dicht" muss das Haus sein?
Welche Heizungsart ist hier dann empfehlenswert, um das Gesetz zu erfüllen?


Was muss man bei einem Antrag auf Baugenehmigung schon alles "beieinander" haben, falls wir doch noch vor dem 1. Mai einreichen?
Bauexperte21.02.14 23:11
Guten Abend,
Häuslebauer2 schrieb:

derzeit befinden wir uns am Anfang einer Hausplanung, und ab 1. Mai gilt ja diese Energieeinsparverordnung 2014.
Wahrscheinlich werden wir es nicht mehr schaffen, vor dem 1.Mai 2014 die Baugenehmigung einzureichen.
Was heißt das Gesetz konkret?
Die jeweils gültige Energieeinsparverordnung ist ein Mindeststandard, welchen Du beim Bau eines Einfamilienhaus nicht unterschreiten darfst. Vor dem Datum 01.05.14 mußt Du Dich nicht fürchten; Unterschiede zur Energieeinsparverordnung 2009 gibt es nicht wirklich. Erst ab 2016 wird es für Häuslebauer teurer, die Energieeinsparverordnung einzuhalten.
Häuslebauer2 schrieb:

Muss man sich an dieses Energieeinsparverordnungs-Gesetz halten oder riskiert man nur diese KfW-Förderung nicht zu erhalten? Wie "dicht" muss das Haus sein?
Du mußt Dich an die Energieeinsparverordnung halten, die KfW-Vorgaben nur einhalten, wenn Du vergünstigte Kredite in Anspruch nehmen möchtest.
Häuslebauer2 schrieb:

Welche Heizungsart ist hier dann empfehlenswert, um das Gesetz zu erfüllen?
Das kann Niemand beantworten, solange Deinem BV keine vernünftige Berechnung zugrunde liegt. Ganz grob läßt sich aber feststellen, daß regenerative Energien zukünftig nicht mehr so leicht außer Acht zu lassen sein werden.
Häuslebauer2 schrieb:

Was muss man bei einem Antrag auf Baugenehmigung schon alles "beieinander" haben, falls wir doch noch vor dem 1. Mai einreichen?
Grundsätzlich Grundrisse und Schnitt eines vorlageberechtigten Architekten, manchmal auch einfachen Bauzeichners, sowie den Vorabzug Lageplan Eies Vermessers.

Grüße, Bauexperte
€uro23.02.14 12:09
Häuslebauer2 schrieb:
....Was heißt das Gesetz konkret? Muss man sich an dieses Energieeinsparverordnungs-Gesetz halten oder riskiert man nur diese KfW-Förderung nicht zu erhalten?...
An die Energieeinsparverordnung-Anforderungen muß man sich stets halten!
KfW Standards erfordern meist einen erhöhten Investment Aufwand, der aus wirtschaftlicher Sicht keinesfalls automatisch gegeben ist!
Häuslebauer2 schrieb:
....Welche Heizungsart ist hier dann empfehlenswert, um das Gesetz zu erfüllen?...
Da bekanntlich viele Wege nach Rom führen, ist hier ein differenzierter, individueller Gestaltungsspielraum möglich. Dein TGA Planer/ Energieberater sollte Dich hierzu aufklären können/müssen!
Zwischen Erfüllungsanspruch und tatsächlicher Wirtschaftlichkeit/ Energieeffizienz klaffen daher erhebliche Differenzen!
Häuslebauer2 schrieb:
...Was muss man bei einem Antrag auf Baugenehmigung schon alles "beieinander" haben, falls wir doch noch vor dem 1. Mai einreichen?
I.d.R. je nach Landesbauordnung!
Dabei muß man differenzieren! Bei Vorhandensein eines geplanten Standortes (Bebauungsplan), reicht lediglich eine Bauanzeige innerhalb der Grenzbereiche dessen völlig aus! Nach § 34 etwas schwieriger!
Meist kann man div. Anforderungsansprüche nachreichen/definieren! In meiner Region: Statik, Energieeinsparverordnung etc., da es meist um eher um äußerliches Anspruchsverhalten geht!
BW nimmt hierbei eine Sonderstellung ein!!!
Im Nachherein sind die meisten Unteren Baubehörden zeitlich und insbesondere fachlich meist deutlich überfordert!

v.g.
zovima1511.03.14 11:26
Ein Fertighaus-Bauer auf der letzten Messe hat damit geworben dass sie grundsätzlich Kfw 40 Häuser bauen würden und dass ab Mai 2014 mindestens KfW 70 Pflicht wäre. Nachlesen konnte ich das aber noch nicht. Kann diese Aussage jemand bestätigen?
€uro11.03.14 12:01
Hallo,
zovima15 schrieb:
Ein Fertighaus-Bauer auf der letzten Messe hat damit geworben dass sie grundsätzlich KfW 40 Häuser bauen würden....
Ja, vielleicht auf dem geduldigen Papier! Schaut man sich im Nachherein die Konstrukte an, wird bei Rückrechnung mitunter nicht einmal Energieeinsparverordnung Standard eingehalten
zovima15 schrieb:
...dass ab Mai 2014 mindestens KfW 70 Pflicht wäre....
KfW Randbedingungen sind niemals Pflicht, da sie i.d.R. über das gesetzlich geforderte Niveau hinausgehen. Geschenke werden auch von der KfW nicht verteilt! Die Subventionen sind bestenfalls eine Deckelung der überhöhten Investitionskosten!
Auch die Energieeinsparverordnung, EEWG muss man nicht zwangsläufig einhalten, denn auch in der nivellierten Energieeinsparverordnung ist der § 25 bzw. §9 EEWG weiterhin enthalten!

v.g.
Bauhaus201323.03.14 12:24
Hallo zusammen,

wir sind aktuell in den letzten Abstimmungen mit unserem GU, sind aber nicht sicher, ob wir das bis Ende April noch schaffen.

Es wird immer viel Wirbel um den 1. Mai gemacht. Was ändert sich denn nun wirklich. Im Netz habe ich immer nur das oben beschrieben gefunden, dass Häuser ab dem 1. Januar 2016 ca. 25% weniger Jahres-Primärenergiebedarf haben dürfen.

Aber was würde sich für mich den tatsächlich ändern, wenn ich den Bauantrag am 2. Mai abgeben würde? Aktuell wäre das Haus noch im KfW-70 Standard.

Vielen Dank und viele Grüße,

BH13
energieeinsparverordnungkfwgesetzbaugenehmigungeewg