W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Bauen mit einem GU - Mehrkostenforderung kurz vor Baustart


Erstellt am: 15.11.21 02:22

hampshire17.11.21 17:21
Chloe83 schrieb:

Und wie sieht das aus, wenn der Preis für das Haus per notariellem Kaufvertrag beurkundet wird ?
Da dürfte man doch was Preissteigerungen angeht, als Kunde ganz gut geschützt sein, oder ?
Beurkundet wird kein Preis, sondern ein Vertrag. Der Preis ist ein Vertragsbestandteil - ebenso wie die Rahmenbedingungen, die nach Vertragsschluss noch Einfluss auf den Preis haben. Der Notar bietet Dir keinen Preisschutz. Wohl aber hat er die Aufgabe darauf zu achten, dass die Vertragspartner den Vertrag verstehen. Bei zu vielen Verständnisfragen zum Unterschriftstermin wird er allerdings nicht beurkunden.
Benutzer20017.11.21 17:22
Chloe83 schrieb:

Und wie sieht das aus, wenn der Preis für das Haus per notariellem Kaufvertrag beurkundet wird ?
Dann baut man allerdings nicht mit GU, sondern mit einem Bauträger, der einem das Grundstück nebst Haus verkauft.
Ansonsten macht ein notarieller Vertrag einen GU-Vertrag nicht besser oder schlechter - aber viel teurer (sofern Du überhaupt einen GU findest, der so etwas mitmachen möchte.
hanghaus200017.11.21 17:22
Hallo Ein Notar prueft keinen Bauvertrag. Da geht es eher um die Besitzverhaeltnisse. Die muessen notariell beglaubigt sein.

Ergo mit Preissteigerung hast damit keinerlei Sicherheit.

Du hast vermutlich einen Vertrag und der ist bindend. Fuer beide Seiten. Was fuer einen Vertrag Du hast wissen wir nicht.
Chloe8317.11.21 17:45
Das mit dem notariellen Kaufvertrag war rein aus Interesse gefragt. Ich habe ein Angebot über die Baussumme und einen Werkvertrag ohne Preisgleitklausel.
11ant17.11.21 18:35
Chloe83 schrieb:

Das mit dem notariellen Kaufvertrag war rein aus Interesse gefragt. Ich habe ein Angebot über die Baussumme und einen Werkvertrag ohne Preisgleitklausel.
Und derlei vor einem Notar abzuwickeln, wäre ungewöhnlich - außer eben bei einem verkappten Bauträger-Deal. Dabei gäbe es allerdings keine Preissteigerungen, nur weil das fertige Werk beim Notartermin noch nicht übergeben werden kann.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Micha345109.07.22 21:09
Guten Tag, vielleicht etwas zur vorangegangene Diskussion. Wir haben einen Einheitspreisvertrag mit unserem Rohbauer abgeschlossen. Im Vertrag wurde vermerkt, dass die Preise bis zur vollständigen Ausführung aller Leistungen unverändert bleiben und eskeine Materialpreis und auch keine Lohnpreisänderungen gibt. VOB B und C sind Bestandteil dieses Vertrages. Wir sollen nun 5000€ mehr an Materialkosten zahlen,ist das rechtlich zulässig?
Wir haben bereits 4000€ davon bei Abschlagszahlung bezahlt, weil wir dachten wir waren verpflichtet die Mehrkosten mit zu tragen, ist das der Fall oder besteht die Möglichkeit uns das Geld zurück zu holen, bzw die Differenz auf der nächsten Rechnung weg zu kürzen ?
vertragnotarbauträger