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ᐅ Bauen mit einem GU - Mehrkostenforderung kurz vor Baustart


Erstellt am: 15.11.21 02:22

Tom197816.11.21 07:26
Normalerweise macht man einen Planungsvertrag (so war es in unserem Fall). Der Betrag wird dann beim Werkvertrag von den Hauskosten abgezogen. Hat mehrere Vorteile. Die Baubindungszeit fängt erst an wenn Baugenehmigung da ist. Du kannst den Planungsvertrag aus dem Eigenkapital zahlen, somit kann der Kredit später genommen werden (kann natürlich aufgrund der Zinsentwicklung auch nachteilig sein, man verhindert aber die Bereitstellungszinsen).
HilfeHilfe16.11.21 07:46
Naja Dee Threadersteller will ( so liest sich das ) für nichts zahlen. Sprich Planung , Angebot , erste Abrissarbeiten sowie Bauantrag stellen ( wer hat das gemacht , GU oder TE). Irgendwie soll alles auf den Unternehmer abgewälzt werden.
Tom197816.11.21 07:52
HilfeHilfe schrieb:

Naja Dee Threadersteller will ( so liest sich das ) für nichts zahlen. Sprich Planung , Angebot , erste Abrissarbeiten sowie Bauantrag stellen ( wer hat das gemacht , GU oder TE). Irgendwie soll alles auf den Unternehmer abgewälzt werden.

Finde ich auch bedenklich. A) Es wurde kein Vertrag geschlossen und keine Preisbindung geschweige Preis festgelegt. Du hast vermutlich ein Angebot erhalten. Hast Du es unterschrieben und steht im Angebot das er bis zum bestimmten Datum gilt? B) Der Unternehmer hat bereits Leistungen erbraucht, wofür er verständlicherweise auch Geld haben möchte.
Strahleman16.11.21 07:55
HilfeHilfe schrieb:

Naja Dee Threadersteller will ( so liest sich das ) für nichts zahlen.
Ich frage mich v.a., warum mit Abrissarbeiten begonnen wird, wenn noch nicht einmal ein Vertrag unterschrieben wurde. Und warum ein geplanter Baubeginn festgelegt wird, wenn noch keine Baugenehmigung da ist. Das passt doch alles nicht. Oder fehlen Infos, die im Eingangspost noch nicht erwähnt wurden?

In meinen Augen: Wer bestellt, muss auch zahlen.
OWLer16.11.21 09:31
Tom1978 schrieb:

Normalerweise macht man einen Planungsvertrag

Mit so einem GU hatten wir auch gesprochen, kam aber nicht in die nähere Auswahl. Unser GU hat uns irgendwann sehr deutlich - aber dennoch verklausuliert durch die Blume - zu verstehen gegeben, dass wir langsam unterschreiben sollten. Dass er bislang nur Arbeit von seiner Seite mit hohem Ausfallrisiko geleistet hat, damit ist er offen umgegangen.

Hier scheint man irgenwie erfolgreich nebeneinander her gewerkelt zu haben. Das kommt mir seltsamt vor und ohne gültige Unterschrift würde ich auch nie irgendwelche Arbeiten, die über die Planungsleistung für die Angebotserstellung hinausgehen, starten lassen.
Benutzer20016.11.21 09:41
Strahleman schrieb:

Ich frage mich v.a., warum mit Abrissarbeiten begonnen wird, wenn noch nicht einmal ein Vertrag unterschrieben wurde.
Charly22 schrieb:

aber Angebot, Annahme und Ausführung der gesamten Planungsleistung
Ich lese daraus, dass der TE ein Angebot erhalten hat und dieses auch angenommen hat. Somit ist ein Vertrag zustande gekommen.
Und somit sind auch die Leistungen des GU zu vergüten - egal wie man aus der Nummer rauskommen kann (beideitig). Und wenn ein Vertrag zustande gekommen ist, gibt es aktuell keine Preisbindung.
planungsvertragbaugenehmigungabrissarbeitenunternehmerpreisbindung