Bauen mit einem GU - Mehrkostenforderung kurz vor Baustart

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Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
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H

hampshire

Und wie sieht das aus, wenn der Preis für das Haus per notariellem Kaufvertrag beurkundet wird ?
Da dürfte man doch was Preissteigerungen angeht, als Kunde ganz gut geschützt sein, oder ?
Beurkundet wird kein Preis, sondern ein Vertrag. Der Preis ist ein Vertragsbestandteil - ebenso wie die Rahmenbedingungen, die nach Vertragsschluss noch Einfluss auf den Preis haben. Der Notar bietet Dir keinen Preisschutz. Wohl aber hat er die Aufgabe darauf zu achten, dass die Vertragspartner den Vertrag verstehen. Bei zu vielen Verständnisfragen zum Unterschriftstermin wird er allerdings nicht beurkunden.
 
B

Benutzer200

Und wie sieht das aus, wenn der Preis für das Haus per notariellem Kaufvertrag beurkundet wird ?
Dann baut man allerdings nicht mit GU, sondern mit einem Bauträger, der einem das Grundstück nebst Haus verkauft.
Ansonsten macht ein notarieller Vertrag einen GU-Vertrag nicht besser oder schlechter - aber viel teurer (sofern Du überhaupt einen GU findest, der so etwas mitmachen möchte.
 
hanghaus2000

hanghaus2000

Hallo @Chloe83 Ein Notar prueft keinen Bauvertrag. Da geht es eher um die Besitzverhaeltnisse. Die muessen notariell beglaubigt sein.

Ergo mit Preissteigerung hast damit keinerlei Sicherheit.

Du hast vermutlich einen Vertrag und der ist bindend. Fuer beide Seiten. Was fuer einen Vertrag Du hast wissen wir nicht.
 
C

Chloe83

Das mit dem notariellen Kaufvertrag war rein aus Interesse gefragt. Ich habe ein Angebot über die Baussumme und einen Werkvertrag ohne Preisgleitklausel.
 
11ant

11ant

Das mit dem notariellen Kaufvertrag war rein aus Interesse gefragt. Ich habe ein Angebot über die Baussumme und einen Werkvertrag ohne Preisgleitklausel.
Und derlei vor einem Notar abzuwickeln, wäre ungewöhnlich - außer eben bei einem verkappten Bauträger-Deal. Dabei gäbe es allerdings keine Preissteigerungen, nur weil das fertige Werk beim Notartermin noch nicht übergeben werden kann.
 
M

Micha3451

Guten Tag, vielleicht etwas zur vorangegangene Diskussion. Wir haben einen Einheitspreisvertrag mit unserem Rohbauer abgeschlossen. Im Vertrag wurde vermerkt, dass die Preise bis zur vollständigen Ausführung aller Leistungen unverändert bleiben und eskeine Materialpreis und auch keine Lohnpreisänderungen gibt. VOB B und C sind Bestandteil dieses Vertrages. Wir sollen nun 5000€ mehr an Materialkosten zahlen,ist das rechtlich zulässig?
Wir haben bereits 4000€ davon bei Abschlagszahlung bezahlt, weil wir dachten wir waren verpflichtet die Mehrkosten mit zu tragen, ist das der Fall oder besteht die Möglichkeit uns das Geld zurück zu holen, bzw die Differenz auf der nächsten Rechnung weg zu kürzen ?
 
Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
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