Bauen mit einem GU - Mehrkostenforderung kurz vor Baustart

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Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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hanghaus2000

hanghaus2000

Warum? Es gibt Unterschiede zwischen "Festpreis", da sind Mengenänderungen u.ä. nicht berücksichtigt und einem "Pauschalfestpreis", der so richtig unveränderbar ist.
Ich spezifiziere meine Aussage. Das bezog sich auf den letzten Satz.
"Eine Garantie der Nichtweitergabe zwischenzeitlicher Preisanstiege ist weder damit verbunden noch darin enthalten."
 
11ant

11ant

Ich spezifiziere meine Aussage. Das bezog sich auf den letzten Satz.
"Eine Garantie der Nichtweitergabe zwischenzeitlicher Preisanstiege ist weder damit verbunden noch darin enthalten."
Und genau so ist es auch (danke für Deine PN mit weiteren Infos dazu). BGB und VOB mögen sich (ähnlich wie auch AGB) grundsätzlich zu Weitergaben von Preisanstiegen äußern. Allein daraus, einen Festpreis vereinbart zu haben, ergibt sich dies jedoch nicht.
 
hanghaus2000

hanghaus2000

Und genau so ist es auch (danke für Deine PN mit weiteren Infos dazu). BGB und VOB mögen sich (ähnlich wie auch AGB) grundsätzlich zu Weitergaben von Preisanstiegen äußern. Allein daraus, einen Festpreis vereinbart zu haben, ergibt sich dies jedoch nicht.
Wenn DU hiermit einen Endgueltigen Gesamt Festpreis meinst, dann sollte man eine Pauschalierung des Angebotes anstreben. Ansonsten ist falls es sich um einen Einheitspreisvertrag handelt natuerlich nur der jeweilige EP festgeschrieben.
 
C

Chloe83

Und wie sieht das aus, wenn der Preis für das Haus per notariellem Kaufvertrag beurkundet wird ?
Da dürfte man doch was Preissteigerungen angeht, als Kunde ganz gut geschützt sein, oder ?
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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