Bauen ausserhalb Bauzonen

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A

Axim44-1

Guten Tag

Ich habe Fragen zum bauen ausserhalb Bauzonen, respektive handelt es sich um Umnutzung und Umbau. Das Grundstück befindet sich in der Zone "übriges Gemeindegebiet" und fällt daher in den Bereich "Bauen ausserhalb Bauzonen". Auf unserem Grundstück befindet isch ein Wohnhaus mit angebauter Scheune sowie einem Freistehenden Holzlagerschopf. Dieser Holzlagerschopf wird zur Zeit nur als private Abstellkammer genutzt, seit mehreren Jahren wird darin kein Holz mehr gelagert. Da die entsprechende Schreinerei geschlossen hat.
Jetzt möchte ich diesen Schopf gerne umnutzen und als Wohnhaus umbauen.
Meine diesbezügliche Anfrage beim Zuständigen Amt in St.Gallen wurde auch rasch beantwortet mit der Aussage, dass meinem Vorhaben keine Zustimmung in Aussicht gestellt werden kann.

Ich kann mich mit dieser Antwort nur schwer abfinden, da es doch eine Möglichkeit geben muss dieses Gebäude umnutzen zu können. Ein brachliegen wird ja nicht im Interesse des Kantons sein?
Ich würde mich freuen wenn hier einige Antworten zusammen kommen. Oder auch sehr gerne eigene Erfahrungsberichte. Vielen Dank und Grüsse
Simon
 
M

MODERATOR

Hall Axim44,

gem. "Raumplanungsgesetz (RPG)" sind Ausnahmen für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen durchaus möglich. In St.Gallen hat das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation über die Bewilligung zu entscheiden. Es gibt schon verschiedene Gründe, die Bewilligung zu versagen - genauso gibt es gem. "RPG" Möglichkeiten für Ausnahmen.
Wurde denn eine Begründung genannt?
 
A

Axim44-1

Hallo

Nein es wurden keine Gründe genannt. Nur das dem Vorhaben keine Zustimmung in Aussicht gestellt werden kann.
Ich habe mir das RPG durchgesehen, habe aber hauptsächlich Infos zur landwirtschaftlichen Zone gefunden. Oder ist das übrige Gemeindegebiet mit der Landwirtschaftszone gleich zu setzten?
 
M

MODERATOR

Hallo nochmal,
im RPG geht es nicht nur um die landwirtschaftliche Zone, "Bund, Kantone und Gemeinden sorgen dafür, dass der Boden haushälterisch genutzt und das Baugebiet vom Nichtbaugebiet getrennt wird." heisst es in Artikel 1.

Wie gesagt, es gibt Gründe für und wider das Bauen ausserhalb der Bauzonen; fragen Sie doch einfach mal nach, am besten schriftlich, man nennt Ihnen bestimmt die Gründe.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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