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ᐅ Bauantrag ohne Höhenvermessung?


Erstellt am: 01.03.2023 22:02

Catibu74 01.03.2023 22:02
Hallo,
wir möchten ein Fertighaus bauen und sind mit der Planung so weit, dass wir gerne den Bauantrag stellen würden.
Leider hat sich die Erschließung unseres Baugebietes verzögert und unser Grundstück im Neubaugebiet ist noch nicht fertig erschlossen, so dass aktuell keine Höhenvermessung möglich ist.
Wir haben nun das Problem, dass wir vertraglich verpflichtet sind bis Ende Mai die Baugenehmigung und bis Ende Juli die Baufreigabe erhalten zu haben, damit alles im Zeitplan ist. Wird die Fertigstellung des Hauses dadurch verzögert müssen wir knapp 3000€ Strafe pro Monat bezahlen. Dafür hat uns die Fertighausfirma einen Fertigstellungstermin (Ende Februar 2024) und eine Preisgarantie gewährt.

Nun stellt sich uns die Frage, ob es nicht Sinn machen würden den Bauantrag ohne exakte Höhen zu stellen. Planungshöhen bspw. aus dem Entwässerungsplan liegen vor und wurden auf den Grundrissen eingearbeitet.
Das Bauamt der Stadt meinte, dass das kein Problem sei, die Höhen nach der Vermessung "nachzutragen". Unser Architekt der Fertighausfirma rät uns aber davon ab, da der Bauantrag nicht rechtssicher sei und nicht genug Höhen vorhanden seien um baurechtliche Punkte zu prüfen.
Wir können leider gar nicht abschätzen, welche Risiken wir mit einem Bauantrag ohne Höhenvermessung eingehen würden. Die Bauvorschriften sind sehr locker und nicht schwer einzuhalten. Außerdem würde uns interessieren, wie der Ablauf dann genau wäre, also wenn wir die Höhen nachtragen würden.

Wir freuen uns sehr, wenn jemand einen Rat oder Erfahrungen hat!

11ant 01.03.2023 23:32
Catibu74 schrieb:

wir möchten ein Fertighaus bauen und sind mit der Planung so weit, dass wir gerne den Bauantrag stellen würden.
Leider hat sich die Erschließung unseres Baugebietes verzögert und unser Grundstück im Neubaugebiet ist noch nicht fertig erschlossen, so dass aktuell keine Höhenvermessung möglich ist.
Wir haben nun das Problem, dass wir vertraglich verpflichtet sind bis Ende Mai die Baugenehmigung und bis Ende Juli die Baufreigabe erhalten zu haben, damit alles im Zeitplan ist. Wird die Fertigstellung des Hauses dadurch verzögert müssen wir knapp 3000€ Strafe pro Monat bezahlen. Dafür hat uns die Fertighausfirma einen Fertigstellungstermin (Ende Februar 2024) und eine Preisgarantie gewährt.
Es gibt hier mehrere Dutzend Geschichten nach genau demselben Muster: Bauwillige lassen sich von Preisgarantien dazu verleiten, enorm teure Dummheiten zu begehen, die sie nachher mit einem über die Ohren gezogenen Fell bitter bezahlen. Kein vermeintlich abgewehrter Preisanstieg kann es wert sein, Opfer dieser Masche zu werden !
Nur eines ist "noch sicherer als das ´Amen´ in der Kirche": nämlich daß alle eingegangenen Verpflichtungen im Stadium eines jetzt schon verzögerten Vorbedingungenrahmens eine unberechenbare Zeitbombe sind.
Catibu74 schrieb:

Nun stellt sich uns die Frage, ob es nicht Sinn machen würden den Bauantrag ohne exakte Höhen zu stellen. Planungshöhen bspw. aus dem Entwässerungsplan liegen vor und wurden auf den Grundrissen eingearbeitet.
Das Bauamt der Stadt meinte, dass das kein Problem sei, die Höhen nach der Vermessung "nachzutragen". Unser Architekt der Fertighausfirma rät uns aber davon ab, da der Bauantrag nicht rechtssicher sei und nicht genug Höhen vorhanden seien um baurechtliche Punkte zu prüfen.
Wir können leider gar nicht abschätzen, welche Risiken wir mit einem Bauantrag ohne Höhenvermessung eingehen würden. Die Bauvorschriften sind sehr locker und nicht schwer einzuhalten.
Kurz gesagt: nein, es macht KEINEN Sinn, und ist sogar hoch gefährlich. Vor der angeschlossenen Erschließung sind die endgültigen Höhen des Geländes nicht nur noch nicht vermessen, sondern auch noch nicht ausreichend sicher vorhersagbar (aber dennoch können sie maßgebliche Striche durch die Rechnung machen). Beispielsweise fließt Wasser nicht freiwillig aufwärts - sowohl die Oberflächenentwässerung als auch die Schmutzwasserableitung haben im beschriebenen Stadium noch teure Ungewißheiten. Ihr riskiert zum Beispiel technisch und im Budget nicht eingeplante Hebeanlagen. Oder das Haus muß erheblich umgeplant werden, beispielsweise um die Höhenvorgaben einzuhalten. Könnt Ihr wirklich mal eben so vierzig Zentimeter von der gewünschten Kniestockhöhe wegstreichen, ohne daß das einen Domino-Effekt an Umplanungen nach sich zieht ?

Wartet unbedingt, bis essentielle Fakten wirklich gesichert feststehen, sonst verschlingt Euch der Haushersteller ungekaut, bevor Ihr es überhaupt merkt. Hier gibt es wirklich reichlich viele (leider sämtlich wahre) Geschichten von Preissteigerungs-Fluchtversuchen, die mit großem Knall nach hinten losgegangen sind. Preisgarantie / Festpreis / Preiserhöhung sind nur einige der Suchworte, die Euch in diese Threads führen. Viele handeln ausdrücklich von Erhöhungen "trotz Garantie".

SoL 02.03.2023 06:42
Ich stimme zu.
Ganz ehrlich: 3k€ pro Monat und ihr behaltet die Preisgarantie? Das ist nen super Schnäppchen.
Bei einer wegfallende Preisgarantie bist Du schnell bei mehreren 10k und mehr an Mehrkosten.

Catibu74 02.03.2023 10:11
11ant schrieb:

Es gibt hier mehrere Dutzend Geschichten nach genau demselben Muster: Bauwillige lassen sich von Preisgarantien dazu verleiten, enorm teure Dummheiten zu begehen, die sie nachher mit einem über die Ohren gezogenen Fell bitter bezahlen. Kein vermeintlich abgewehrter Preisanstieg kann es wert sein, Opfer dieser Masche zu werden !
Nur eines ist "noch sicherer als das ´Amen´ in der Kirche": nämlich daß alle eingegangenen Verpflichtungen im Stadium eines jetzt schon verzögerten Vorbedingungenrahmens eine unberechenbare Zeitbombe sind.
Danke für die Antwort.
wir waren froh über diesen langen Zeitraum eine Preisgarantie gewährt zu bekommen (Vertrag Ende Dez 2021 unterschieben, Fertigstellungsgarantie Ende Feb. 24) .
Ja, wegen der unabsehbaren Kosten sitzen wir jetzt auf Kohlen und versuchen einen Ausweg zu finden. Zahlen müssen wir die 3000€ ab Feb 24. für jeden weiteren Monat.

WilderSueden 02.03.2023 10:17
Wie weit ist denn die Erschließung? Reden wir von 2 Monaten Verzögerung oder von 10? Bedenkt auch, dass die Fertigstellung der Erschließung nicht bedeutet, dass man direkt danach den Bauantrag stellen kann. Auch bei der Finanzierung kann es Probleme geben.
Wir hatten auch das Problem. Die Erschließung war Anfang September fertig, Notartermin war Mitte September. Bis beim Vermesser ein Lageplan abrufbar war, hat es bis Ende Oktober gedauert. Die Grundbücher waren irgendwann im Januar da, vorher zahlt die Bank ungern Geld aus.

Catibu74 02.03.2023 10:23
11ant schrieb:

Kurz gesagt: nein, es macht KEINEN Sinn, und ist sogar hoch gefährlich. Vor der angeschlossenen Erschließung sind die endgültigen Höhen des Geländes nicht nur noch nicht vermessen, sondern auch noch nicht ausreichend sicher vorhersagbar (aber dennoch können sie maßgebliche Striche durch die Rechnung machen). Beispielsweise fließt Wasser nicht freiwillig aufwärts - sowohl die Oberflächenentwässerung als auch die Schmutzwasserableitung haben im beschriebenen Stadium noch teure Ungewissheiten. Ihr riskiert zum Beispiel technisch und im Budget nicht eingeplante Hebeanlagen. Oder das Haus muß erheblich umgeplant werden, beispielsweise um die Höhenvorgaben einzuhalten. Könnt Ihr wirklich mal eben so vierzig Zentimeter von der gewünschten Kniestockhöhe wegstreichen, ohne daß das einen Domino-Effekt an Umplanungen nach sich zieht ?
Ein Teil des Baugebietes ist bereits erschlossen, da lief wohl alles nach Plan. Heutzutage wird doch alles mit GPS vermessen, da gibt es doch bestimmt nur Abweichungen von vielleicht 10 cm, oder?
Kann man das gesamte Haus nicht einfach 10 cm höher oder tiefer setzen? Klar, dass dann ggf. Erde abgetragen oder aufgeschüttet werden muss.
Die Höhenvorgabe ist kein Problem. Wir haben 2 Vollgeschosse und Keller und nach aktuellem Plan ist unser Haus ohne Keller 7,85 m hoch und es darf bis zu 12 m hoch sein.

Das Bauamt der Stadt hat uns halt dazu geraten, wir dachten, wenn wir den Bauantrag ohne die Höhen einreichen und diese nachtragen sparen wir Zeit....dann kann die Stadt schon mal den Rest prüfen....
Wie wäre denn der konkrete Ablauf, wenn wir den Bauantrag ohne Höhenvermessung einreichen?
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