F
Filipowitsch
Hallo liebes Hausbau-Forum,
wir planen derzeit den Erwerb eines Grundstücks mit Lage im Wasserschutzgebiet Zone II. (Bestandsbaugebiet)
Im Bebauungsplan ist die minimale Untergeschossfußbodenhöhe definiert, die auf Grund der Wasserschutzaspekte nicht unterschritten werden darf.
Folgende Schritte wurden bisher erledigt:
- Erstellung eines Lage- und Höhenplans zum Grundstück
- erste Entwurfsplanung vom Fertighausanbieter (inkl. Vollunterkellerung)
Für mich wäre der logische nächste Schritt die Erstellung eines geologischen Gutachtens um mehr Kostensicherheit bzgl. der anfallenden Baunebenkosten zu bekommen.
Der Fertighausanbieter rät dagegen von der Erstellung des Gutachtens zum jetzigen Zeitpunk ab und empfiehlt stattdessen Kontakt mit einem Erdbauer aufzunehmen. Mir stellt sich die Frage, wie der Erdbauer ohne vorliegendes geologisches Gutachten eine verlässliche Abschätzung der Kosten vornehmen will...?
Daher meine 1. Frage: Welches weitere Vorgehen empfehlt ihr zum aktuellen Zeitpunkt?
Im Merkblatt der Gemeinde ist von folgenden notwendigen Schutzvorkehrungen beim Bau in Wasserschutzgebiet Zone II die Rede:
- Verzicht auf tiefe Bauwerksgründungen (z.B. tiefe Keller, Pfahlgründungen)
- Verlegung von Abwasserleitungen mit erhöhten Anforderungen an die Dichtheit und regelmäßiger Prüfbarkeit
- Ausführung von Grundleitungen nur außerhalb von Gebäudeflächen für den Reparatur- und Sanierungsfall
- Verzicht auf Versickerung von Niederschlagswasser
- flüssigkeitsdichte Ausführung von Zufahrten und Stellplätzen
- vollständige Sammlung von Oberflächenwasser und Ableitung in die Kanalisation (auch während der Bauzeit)
- Verzicht auf die unterirdische Lagerung von wassergefährdenden Stoffen (z.B. Heizöl)
- Verzicht auf die unterirdische Speicherung von Regenwasser
- Verzicht auf Drainagen
- verstärkte Überwachung und besonderer Betrieb von gefährdeten Trinkwasserfassungen in Abstimmung mit dem örtlichen Wasserversorgungsunternehmen (ggf. vorsorgliche Entkeimung oder zeitweilige Stilllegung während der Bauzeit)
Hat jemand mit dem Bau im Wasserschutzgebiet Erfahrung und kann etwas zu den Mehrkosten (sowohl initial als auch im laufenden Betrieb) sowie zusätzlich erforderlichen Planungsschritten sagen?
Vielen Dank euch im Voraus und ein schönes Wochenende!
wir planen derzeit den Erwerb eines Grundstücks mit Lage im Wasserschutzgebiet Zone II. (Bestandsbaugebiet)
Im Bebauungsplan ist die minimale Untergeschossfußbodenhöhe definiert, die auf Grund der Wasserschutzaspekte nicht unterschritten werden darf.
Folgende Schritte wurden bisher erledigt:
- Erstellung eines Lage- und Höhenplans zum Grundstück
- erste Entwurfsplanung vom Fertighausanbieter (inkl. Vollunterkellerung)
Für mich wäre der logische nächste Schritt die Erstellung eines geologischen Gutachtens um mehr Kostensicherheit bzgl. der anfallenden Baunebenkosten zu bekommen.
Der Fertighausanbieter rät dagegen von der Erstellung des Gutachtens zum jetzigen Zeitpunk ab und empfiehlt stattdessen Kontakt mit einem Erdbauer aufzunehmen. Mir stellt sich die Frage, wie der Erdbauer ohne vorliegendes geologisches Gutachten eine verlässliche Abschätzung der Kosten vornehmen will...?
Daher meine 1. Frage: Welches weitere Vorgehen empfehlt ihr zum aktuellen Zeitpunkt?
Im Merkblatt der Gemeinde ist von folgenden notwendigen Schutzvorkehrungen beim Bau in Wasserschutzgebiet Zone II die Rede:
- Verzicht auf tiefe Bauwerksgründungen (z.B. tiefe Keller, Pfahlgründungen)
- Verlegung von Abwasserleitungen mit erhöhten Anforderungen an die Dichtheit und regelmäßiger Prüfbarkeit
- Ausführung von Grundleitungen nur außerhalb von Gebäudeflächen für den Reparatur- und Sanierungsfall
- Verzicht auf Versickerung von Niederschlagswasser
- flüssigkeitsdichte Ausführung von Zufahrten und Stellplätzen
- vollständige Sammlung von Oberflächenwasser und Ableitung in die Kanalisation (auch während der Bauzeit)
- Verzicht auf die unterirdische Lagerung von wassergefährdenden Stoffen (z.B. Heizöl)
- Verzicht auf die unterirdische Speicherung von Regenwasser
- Verzicht auf Drainagen
- verstärkte Überwachung und besonderer Betrieb von gefährdeten Trinkwasserfassungen in Abstimmung mit dem örtlichen Wasserversorgungsunternehmen (ggf. vorsorgliche Entkeimung oder zeitweilige Stilllegung während der Bauzeit)
Hat jemand mit dem Bau im Wasserschutzgebiet Erfahrung und kann etwas zu den Mehrkosten (sowohl initial als auch im laufenden Betrieb) sowie zusätzlich erforderlichen Planungsschritten sagen?
Vielen Dank euch im Voraus und ein schönes Wochenende!