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ᐅ Bau des PKW-Stellplatzes


Erstellt am: 03.09.2019 10:22

Altai 03.09.2019 10:22
Liebe Forumsgemeinde,

ich habe heute eine Frage, die ich gerne stellen würde.
Habe ein Einfamilienhaus, dieses ist inzwischen fertig gestellt, dazu gehören lt. Baugenehmigung zwei Stellplätze. Diese befinden sich senkrecht zur Straße, an der Schmalseite des Hauses. Hier gibt es einen rund 3-4m breiten, 13m langen Streifen meines Grundstücks, auf dem die Plätze hintereinander angeordnet werden sollen. Ich hoffe, das ist verständlich, sonst muss ich versuchen, ob ich eine Skizze hinkriege.
Optisch sah das immer "eben" aus, es gibt nun aber doch ein geringes Gefälle von der Straße weg, so dass ohne weitere Maßnahmen alles Regenwasser nach hinten und damit auf das Grundstück des Nachbarn laufen würde (der gleiche, der auch an den Streifen angrenzt). Die Straße vorne ist der höchste Punkt des Streifens.
Deshalb ist es nun nötig, das Gelände entsprechend anzupassen/anzuheben, es wird also mit L-Steinen auf meinem Grundstück abgestützt und aufgefüllt. Am hinteren Ende kommen wir so vielleicht 70cm über das bisherige Bodenniveau.

Nun wurde der Nachbar am Wochenende gesichtet, wie er auf meinem Grundstück unterwegs war, um Fotos zu machen. Er hat auch meinen Bauleuten gesagt, dass sie das alles sowieso zurück bauen werden, dafür sorgt er. Ich vermute, er wird sich ans Bauamt wenden, um dort gegen die Errichtung der Stellplätze vorzugehen.

Die Baugenehmigung enthält keinerlei Details zur Ausführung der Stellplätze. Die Geländeerhöhung ist moderat (s.o.), ich darf nun mal nicht auf Nachbars Grundstück entwässern - muss also Gefälle in die andere Richtung erzeugen - und lt. Aussage meines Bauleiters und des Chefs der Tiefbauer sind solche Maßnahmen jederzeit durch die Baugenehmigung gedeckt. Ich bin aber trotzdem etwas beunruhigt, zugegeben (und natürlich ist mir auch nicht daran gelegen, mich mit dem Nachbarn anzulegen).

Für eine Einschätzung der Situation wäre ich dankbar. Ich könnte sicher auch das Bauamt anrufen, möchte aber auch keine schlafenden Hunde wecken.
Falls es wichtig ist, Bundesland ist Thüringen.

Zaba12 03.09.2019 10:27
Altai schrieb:

Liebe Forumsgemeinde,

ich habe heute eine Frage, die ich gerne stellen würde.
Habe ein Einfamilienhaus, dieses ist inzwischen fertig gestellt, dazu gehören lt. Baugenehmigung zwei Stellplätze. Diese befinden sich senkrecht zur Straße, an der Schmalseite des Hauses. Hier gibt es einen rund 3-4m breiten, 13m langen Streifen meines Grundstücks, auf dem die Plätze hintereinander angeordnet werden sollen. Ich hoffe, das ist verständlich, sonst muss ich versuchen, ob ich eine Skizze hinkriege.
Optisch sah das immer "eben" aus, es gibt nun aber doch ein geringes Gefälle von der Straße weg, so dass ohne weitere Maßnahmen alles Regenwasser nach hinten und damit auf das Grundstück des Nachbarn laufen würde (der gleiche, der auch an den Streifen angrenzt). Die Straße vorne ist der höchste Punkt des Streifens.
Deshalb ist es nun nötig, das Gelände entsprechend anzupassen/anzuheben, es wird also mit L-Steinen auf meinem Grundstück abgestützt und aufgefüllt. Am hinteren Ende kommen wir so vielleicht 70cm über das bisherige Bodenniveau.

Nun wurde der Nachbar am Wochenende gesichtet, wie er auf meinem Grundstück unterwegs war, um Fotos zu machen. Er hat auch meinen Bauleuten gesagt, dass sie das alles sowieso zurück bauen werden, dafür sorgt er. Ich vermute, er wird sich ans Bauamt wenden, um dort gegen die Errichtung der Stellplätze vorzugehen.

Die Baugenehmigung enthält keinerlei Details zur Ausführung der Stellplätze. Die Geländeerhöhung ist moderat (s.o.), ich darf nun mal nicht auf Nachbars Grundstück entwässern - muss also Gefälle in die andere Richtung erzeugen - und lt. Aussage meines Bauleiters und des Chefs der Tiefbauer sind solche Maßnahmen jederzeit durch die Baugenehmigung gedeckt. Ich bin aber trotzdem etwas beunruhigt, zugegeben (und natürlich ist mir auch nicht daran gelegen, mich mit dem Nachbarn anzulegen).

Für eine Einschätzung der Situation wäre ich dankbar. Ich könnte sicher auch das Bauamt anrufen, möchte aber auch keine schlafenden Hunde wecken.
Falls es wichtig ist, Bundesland ist Thüringen.
Ist nur eine Vermutung, wenn richtig entwässert wird, du mögliche Begrenzungen bzgl. Höhe und Fläche eingehalten hast (muss im Bebauungsplan stehen), dann kann Dir der Nachbar garnix.

nordanney 03.09.2019 10:28
Altai schrieb:

Die Geländeerhöhung ist moderat
Ist die Geländemodellierung denn mit genehmigt worden? Formal brauchst Du (zumindest ist es hier in NRW - ich spreche aus leidiger Erfahrung) dafür eine Baugenehmigung.

Tobibi 03.09.2019 11:13
Kennst du den Nachbarn schon persönlich?
Stell dich Mal bei ihm vor, halte ein nettes Schwätzchen unter Nachbarn mit ihm und bringe in Erfahrung, was ihn stört. Du willst doch auch später ein angenehmes Nebeneinander mit ihm haben.

Altai 03.09.2019 11:17
nordanney schrieb:

Ist die Geländemodellierung denn mit genehmigt worden? Formal brauchst Du (zumindest ist es hier in NRW - ich spreche aus leidiger Erfahrung) dafür eine Baugenehmigung.
Nein, zur Ausführung der Stellplätze gibt es keine detaillierten Angaben, nur das zwei Stück zu errichten sind.

Baugenehmigung nach §34, Baulücke...

Altai 03.09.2019 11:26
Tobibi schrieb:

Kennst du den Nachbarn schon persönlich?
Stell dich Mal bei ihm vor, halte ein nettes Schwätzchen unter Nachbarn mit ihm und bringe in Erfahrung, was ihn stört. Du willst doch auch später ein angenehmes Nebeneinander mit ihm haben.
Nun, ich habe das Haus (als Rohbau) vor neun Monaten gekauft. Ja, ich kenne den Nachbarn persönlich, wir haben auch schon etliche Schwätzchen gehalten. Meistens ging es darum, was wir alles falsch machen (kurz gesagt: alles!). Er ist nämlich Bauhandwerker und kennt sich aus. Er ist jenseits der 80.

Er ist stets und ständig auf der Baustelle herum gelaufen, ins Haus gekommen, ohne sich je bemerkbar zu machen. Sogar bis ins OG über die Bauzeittreppe ist er gestiegen - kreuzgefährlich... Als ich einmal dabei war, die Fußbodendämmung zuzuschneiden, kam er herein. Ich hatte mich gerade geschnitten, das Blut tropfte und ich suchte eigentlich nur ein Pflaster... da hat er einen Vortrag gehalten, wie sehr ich mich über die Fußbodenheizung noch ärgern werde. Und erst neulich, als die Telekom das Haus anschließen wollte - der nächstgelegene Mast steht nur leider 30cm auf seinem Grundstück - hat er verweigert, dass diese 30cm geschachtet werden dürfen, wegen des Wertverlustes!
Aktuell hat er auf der Seite seiner Weinstöcke, die zu mir liegen, ein Gitter angebracht, damit ich nicht rankomme an die Trauben...

Ich bin sehr an einem guten Miteinander interessiert, ich grüße freundlich und schwatze auch, aber es ist in verschiedener Beziehung doch etwas schwierig mit ihm.
baugenehmigunggrundstückstellplätzegefällebauamt