ᐅ Bau des PKW-Stellplatzes
Erstellt am: 03.09.2019 10:22
halmi 03.09.2019 11:37
Altai schrieb:
Baulücke...hier wird vermutlich das Problem liegen, bei Baulücken meinen die Nachbar gefühlt immer dass man über alles zu bestimmen hat, bloß weil man schon 20 Jahre neben der grünen Wiese gewohnt hat.
Mike29 03.09.2019 11:42
Was ich auf die Schnelle gefunden habe:
Lt. Thüringer-Bauordnung §60 verfahrensfrei sind...
9.
Aufschüttungen und Abgrabungen mit einer Höhe oder Tiefe bis zu 2 m und einer Grundfläche bis zu 30 m2 , im Außenbereich bis zu 300 m2 ;
Damit würdest du bei 3-4m x 15m rausfallen
Lt. Thüringer-Bauordnung §60 verfahrensfrei sind...
9.
Aufschüttungen und Abgrabungen mit einer Höhe oder Tiefe bis zu 2 m und einer Grundfläche bis zu 30 m2 , im Außenbereich bis zu 300 m2 ;
Damit würdest du bei 3-4m x 15m rausfallen
Altai 03.09.2019 12:54
Habe inzwischen auch Google befragt und genau im von zitierten Paragraphen gefunden, dass Mauern einschließlich Stützmauern bis 2m Höhe genehmigungsfrei sind.
Vermutlich also ein wenig Shakespeare: viel Lärm um nichts...
Vermutlich also ein wenig Shakespeare: viel Lärm um nichts...
11ant 03.09.2019 13:10
Das klingt für mich nach einem typischen Fall von jemandem, dem der Vorbesitzer ihrer Ansicht nach mal ein mündliches Vorkaufsrecht gegeben hat, und dem am liebsten gewesen wäre, seine Kinder hätten da gebaut und er hätte dann den Schwiegerkindern auf den Zeiger gehen können.
Altai schrieb:Auf meiner Baustelle wäre jeder unbefugte Herumturner zum Umhauen freigegeben
Er ist stets und ständig auf der Baustelle herum gelaufen, ins Haus gekommen, ohne sich je bemerkbar zu machen.
Mike29 03.09.2019 13:24
: Nicht nur lesen was dir gefällt! Da steht
Mike29 schrieb:Bedeutet, dass du zwar 2m aufschütten darfst, aber nicht mehr als 30qm Grundfläche. Bei 3-4 Breite und 15m Länge liegst du da ganz entspannt drüber.
Höhe oder Tiefe bis zu 2 m und einer Grundfläche bis zu 30 m2
Altai 03.09.2019 15:36
Uff, ich darf also eine Mauer oder Stützmauer errichten (bis 2m Höhe - das war der Teil, den ich selbst gefunden hatte), aber dahinter dann nicht aufschütten? Bzw. höchstens auf 30m²?
Ab wann zählt es denn als aufgeschüttet? Wir haben ja am Anfang Aufschüttung Null (die ersten 3m ist auch keine Stützmauer) und dann steigt die aufgefüllte Höhe eben auf einer Länge von 10m von Null auf vielleicht 50cm an. Hab ich aufgeschüttet, wenn ich 10cm anfülle? Oder 20? Das ist doch lächerlich, da ist so oft der Bagger drüber, da weiß doch keiner mehr, was das Originalniveau war.
Der Streifen ist genau 13m lang, aufgeschüttet wird vielleicht auf 10m davon, und die Breite ist an einem Ende 3m und am anderen 3,5m. Da wird man vielleicht spitz messen müssen, um die 30m² zu unterschreiten...
Ab wann zählt es denn als aufgeschüttet? Wir haben ja am Anfang Aufschüttung Null (die ersten 3m ist auch keine Stützmauer) und dann steigt die aufgefüllte Höhe eben auf einer Länge von 10m von Null auf vielleicht 50cm an. Hab ich aufgeschüttet, wenn ich 10cm anfülle? Oder 20? Das ist doch lächerlich, da ist so oft der Bagger drüber, da weiß doch keiner mehr, was das Originalniveau war.
Der Streifen ist genau 13m lang, aufgeschüttet wird vielleicht auf 10m davon, und die Breite ist an einem Ende 3m und am anderen 3,5m. Da wird man vielleicht spitz messen müssen, um die 30m² zu unterschreiten...
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