Ausnahmegenehmigung Keller nicht als Wohnfläche

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B

BarCli2013

Hallo,

wir sind neu hier, freue uns auf viele nützliche Tipps und Hilfestellungen bei dem Projekt ,,Bau eines Eigenheims‘‘

Wir haben ein Grundstück gekaut, dies war nicht geteilt. Wir haben mit der anderen Partei Einen Vermesser beauftragt. Dieser hat das Grundstück auch angeschaut und Sich eine Large verschafft über das Grundstück. Auf dem dem vordern Grundstück steht ein Haus, was von unseren Nachbarn renoviert wird. Der Vermesser hat sich danach gemeldet und meinte, das der Keller des Hauses leider als Wohnfläche eingestuft wird, wie er jetzt ist. Er schaut ca. 5cm zu weit aus dem Boden heraus. Jetzt nach dem Stand zählt er nicht als Keller, sondern als Wohnfläche, also keine Nutzfläche.

Laut dem Makler müssen wir jetzt eine Ausnahmegenehmigung beantragen, das dies nicht so angerechnet wird. Allerdings haben wir keine Gewissheit das dies auch vom Bauamt genehmigt wird.

Wer kann da, vielleicht Erfahrungen uns sagen? Was können wir machen, ist das üblich?
Wir bauen in Berlin.

Danke im Voraus.
 
N

nordanney

Ich verstehe gar nichts. Wer hat was gekauft? Wer saniert? Auf wessen Grundstück? Was haben anderer Leute Keller mit Eurem Bau zu tun? Wer will welche Genehmigung haben? Das Haus (wem auch immer es gehört) steht doch schon lange? Wer braucht eine Genehmigung wofür?
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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