ᐅ Aufstellung Luft-Wasser-Wärmepumpe - Passt das so?
Erstellt am: 06.06.2020 13:58
Mertha257 09.06.2020 13:46
Snowy36 schrieb:
Ja, wir werden es tatsächlich so aufstellen, dass es auf unser Grundstück ausbläst, aber es steht halt näher als 3m an der Grundstücksgrenze (daher schriftliches Einverständnis). Ansonsten ist uns der Nachbar sehr wohlgesonnen...Wenn ich jetzt aber den Beitrag von hausnrplus25 lese, frage ich mich, ob dies sinnvoll/notwendig ist, wenn nur die Schallemission gesetzlich geregelt ist bzw. sein sollte. Hier muss ich nochmals für Schleswig-Holstein recherchieren.
hausnrplus25 09.06.2020 20:35
Aber trotz Nachbar-Einverständnis muss es ja erst mal genehmigt werden?! Gerne mal ein Update geben
Wir finden auch verschiedene Informationen. Aber notiert haben wir uns in 3m Abstand darf nur noch 35 dB ankommen.
Wir finden auch verschiedene Informationen. Aber notiert haben wir uns in 3m Abstand darf nur noch 35 dB ankommen.
T_im_Norden 09.06.2020 20:42
Grenzwerte nach TA-Luft müßen sowie eingehalten werden.
Welche Räume liegen den beim Nachbarn auf deiner Seite.
Welche Räume liegen den beim Nachbarn auf deiner Seite.
Mertha257 09.06.2020 21:58
T_im_Norden schrieb:
Grenzwerte nach TA-Luft müßen sowie eingehalten werden.
Welche Räume liegen den beim Nachbarn auf deiner Seite.An der Grundstücksgrenze hat der Nachbar keine Wohnräume, sondern nur seine Garage sowie einen geräteschuppen bzw. ein Gartenhaus.Heißt das dann, dass ich sowohl dafür verantwortlich bin
1. ein schriftliches Einverständnis für einen Aufstellort kleiner 3m von der Grundstücksgrenze einzuholen
und
2. sicherzustellen, dass 35db nicht überschritten werden?
Danke!
Karl H. 10.06.2020 09:54
35dB gilt nach TA-Lärm nur nachts, nur in reinen Wohngebieten und nur für „schutzbedürftige Räume“. Konkret: Vor dem Schlafzimmerfenster Deines Nachbarn darf die Wärmepumpe nachts nicht mehr als 35dB Schalleintrag erzeugen. Die Garage ist kein schutzbedürftiger Raum nach TA-Lärm. Trotzdem ist eine Abstimmung mit dem Nachbarn sinnvoll, wenn Du ihm die kalte Luft aus 1m Abstand aufs Grundstück bläst.
Gruß Karl
Gruß Karl
Karl H. 10.06.2020 10:06
Bezüglich baulicher Abstandsregeln sind 3m nur erforderlich, wenn im Streitfall ein Gericht Deine Wärmepumpe als „bauliche Einrichtung“ einstuft. Solche Urteile hat es mit Verweis auf die Geräuschemission der Wärmepumpe schon gegeben. Begründung: Von der Wärmepumpe gehen Beeinträchtigungen des Nachbarn aus, wie sie auch von einer baulichen Einrichtung ausgehen könnten.
Gruß Karl
Gruß Karl
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