W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Aufschüttung im Garten vs. Beibehaltung Geländeniveau


Erstellt am: 20.10.16 13:00

DragonyxXL20.10.16 13:00
Aus unserem bebauungsplan geht folgendes zur Geländehöhe hervor:
Aufschüttungen zur Herstellung einer neuen Geländehöhe sind maximal bis zur mittleren Höhenlage der Grenze zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und Baugrundstück zulässig.

Die Genehmigung unserer Bauanzeige beinhaltet folgenden Hinweis:
Das natürliche Geländeniveau ist beizubehalten.

Das Bauvorhaben befindet sich in Brandenburg. Unser Grundstück fällt nach hinten auf 45m um 1 Meter ab. Wir würden den ausgehobenen Mutterboden ca. 125m³ gern auf dem Grundstück verteilen und so die Geländehöhe im Garten hinter dem Haus um bspw. 20-25cm erhöhen.

Wie könnte der Hinweis vom Bauamt zu verstehen sein? Bedeutet Geländeniveau beibehalten, dass es einigermaßen ebenerdig abfallend bleiben soll?

Anzeige
Hallo DragonyxXL,

schau mal hier: Aufschüttung im Garten vs. Beibehaltung Geländeniveau. Da wird jeder fündig!
Escroda23.10.16 10:15
Das Geländeniveau beizubehalten bedeutet, die Höhen nicht zu verändern. Jetzt entspricht deine geplante Veränderung aber gerade mal der Einsinktiefe eines beladenen LKWs oder der Höhe einer großzügigen Treppenstufe. Und wie Du die Grundstückssituation beschreibst, widerspräche die Änderung nicht den Festsetzungen des B-Planes.
Wenn Du folgende Fragen mit "ja" beantwortest, solltest Du mit dem Sachbearbeiter beim Bauamt Rücksprache halten:
- Bin ich auf größtmögliche Sicherheit bedacht?
- Beinhaltet der Lageplan zum Bauantrag Bestands- und Planungshöhen?
- Ist der Übergang zu den Nachbargrundstücken problematisch?
geländehöhegeländeniveaugrundstückbauamt