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ᐅ Architektenkosten realistisch ja/nein;


Erstellt am: 27.05.2009 11:53

NUISETTE 28.05.2009 12:39
Hallo Danton,

selbstverständlich soll das dann als offizieller Auftrag verstanden werden, der nach den offiziellen Regelungen vergütet wird.
Ziel soll sein, die Baukosten anhand der Gewerksleistungen zu Prüfen und ein "go" als 3.Person zu erteilen.
Außerdem, mir eine Erklärung aus einem weiteren Munde zu geben, was es mit Schlüsselfertig nach DIN 276(?) auf sich hat. Ich dachte, wir können anhand der Ausstattungsmerkmale Geld einsparen. Beim Aufnehmen der Ausstattung habe ich -nach meinem Empfinden- lediglich die Mindestanforderung gestellt.Und habe mir erhofft, dadurch wie gesagt Geld einzusparen. (z.B. im Hobbyraum mit Auslaufware zu Fliesen, "mittelgrober Putz" statt feinpuzt, Raufaser und klicklaminat. So wie sich das aber angehört hat, müssen diese Merkmale nicht unbedingt dazu führen, den Preis um ein paar Hunderter zu senken. ist mir aber nicht ganz klar, da ich immer die Meinung Vertreten habe, dass ich bei "schlüsselfertig" die Wahl zwischen exclusiv (goldene Wasserhähne,Marmortreppe, Tekko-Tapeten usw.) zwischen mittelmass und "unteres Limit" habe. Irgendwie muss sich die DIN ja zusammensetzen auch wenn sie aus 100000 Beispielen zur Durchschnitts-Norm erklärt wurde. (normale Raufaser und Klicklaminat gehören für mich also fast zum unteren Limit). Übrigens wusste unser A. die geplante Bausumme. Eigentlich dachten wir, da wir keine aussage erhielten dass das auch so bleibt. Bis wir die grobe Aufstellung hatten. Da waren wir aber schon zu weit fortgeschritten (und wohnten in Gedanken bereits in unserem Haus) um alles noch mal übern Haufen zu werfen. Und das Geld muss jetzt wenigstens annähernd wieder rein.

Vorschlag: Sobald ich die entspr. Aufstellung habe und damit auch den Vertrag melde ich mich bei Ihnen. Es kann aber durchaus noch ca. 1 Woche ins Land ziehen. (Echte Termine sind beim A. schwer aus den Rippen zu schneiden)

es Grüßt aus Süddeutschland
nuisette

NUISETTE 28.05.2009 12:43
NUISETTE schrieb:
Hallo Danton,

selbstverständlich soll das dann als offizieller Auftrag verstanden werden, der nach den offiziellen Regelungen vergütet wird.
Ziel soll sein, die Baukosten anhand der Gewerksleistungen zu Prüfen und ein "go" als 3.Person zu erteilen.
Außerdem, mir eine Erklärung aus einem weiteren Munde zu geben, was es mit Schlüsselfertig nach DIN 276(?) auf sich hat. Ich dachte, wir können anhand der Ausstattungsmerkmale Geld einsparen. Beim Aufnehmen der Ausstattung habe ich -nach meinem Empfinden- lediglich die Mindestanforderung gestellt.Und habe mir erhofft, dadurch wie gesagt Geld einzusparen. (z.B. im Hobbyraum mit Auslaufware zu Fliesen, "mittelgrober Putz" statt feinpuzt, Raufaser und klicklaminat. So wie sich das aber angehört hat, müssen diese Merkmale nicht unbedingt dazu führen, den Preis um ein paar Hunderter zu senken. ist mir aber nicht ganz klar, da ich immer die Meinung Vertreten habe, dass ich bei "schlüsselfertig" die Wahl zwischen exclusiv (goldene Wasserhähne,Marmortreppe, Tekko-Tapeten usw.) zwischen mittelmass und "unteres Limit" habe. Irgendwie muss sich die DIN ja zusammensetzen auch wenn sie aus 100000 Beispielen zur Durchschnitts-Norm erklärt wurde. (normale Raufaser und Klicklaminat gehören für mich also fast zum unteren Limit). Übrigens wusste unser A. die geplante Bausumme. Eigentlich dachten wir, da wir keine aussage erhielten dass das auch so bleibt. Bis wir die grobe Aufstellung hatten. Da waren wir aber schon zu weit fortgeschritten (und wohnten in Gedanken bereits in unserem Haus) um alles noch mal übern Haufen zu werfen. Und das Geld muss jetzt wenigstens annähernd wieder rein.

Vorschlag: Sobald ich die entspr. Aufstellung habe und damit auch den Vertrag melde ich mich bei Ihnen. Es kann aber durchaus noch ca. 1 Woche ins Land ziehen. (Echte Termine sind beim A. schwer aus den Rippen zu schneiden)

es Grüßt aus Süddeutschland
nuisette

sorry, melde ich mich dann bei DIR.

Danton 28.05.2009 14:19
Hallo Nuisette,

vorab schon einmal: Schlüsselfertig und DIN 276 sind zwei Paar Schuhe.

Der Begriff "Schlüsselfertig" ist nirgends genau definiert und damit wenig aussagekräftig. Er kann vieles oder auch nichts bedeuten.

Die DIN 276 (Kosten im Hochbau) regelt die Ermittlung und Gliederung von Kosten im Hochbau, legt Begriffe und Unterscheidungsmerkmale von Kosten fest usw..

Eine Frage noch:
Habt Ihr den Architekten direkt beauftragt und läßt der Euer Haus dann schlüsselfertig erstellen oder habt Ihr ein Schlüsselfertig-Unternehmen mit der Erstellung Eures Hauses beauftragt, bei dem der Architekt angestellt ist?
Wie habe ich das zu verstehen?

Bei einer schlüsselfertigen Erstellung ist äußerst wichtig, was im einzelnen in den Leistungsbeschreibungen und in den Verträgen drin steht !!!
Diese sollte ein versierter Fachanwalt für Baurecht prüfen, gegebenenfalls auch in Zusammenarbeit mit mir, denn hier lauern viele Gefahren für einen Bauherren !!!

Des Weiteren verharre ich der Dinge, die da kommen.

NUISETTE 28.05.2009 14:28
Hallo Danton,

wir bauen direkt mit dem Architekten. Schlüsselfertig im Sinne von Bezugsfertig.Lt Architekt haben wir klares Mitspracherecht bei der Auswahl der Handwerker. Er schreibt die Gewerke aus, wir suchen letztendlich die Handwerker auch aus.
Übrigens haben wir -trotz Hangbau-unten zwar Räume die zur Wohnfläche dazugezählt wurden (anteilig Flur &Speis) aber "echte" Wohnräume sind es nicht. (Lichtschächte). Was evtl. teuer sein könnte, ist die Doppelgarage im Haus (Terrasse oben drüber), schleuse, dann steht man im Keller.

Mehr dazu, wenn wir alles zusammen haben.
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