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ᐅ archäologisches Gutachten erst nach Vertragsunterzeichnung


Erstellt am: 30.11.12 12:09

Labamba30.11.12 12:09
Hallo liebe Community,

wir wollen ein Grundstück kaufen, allerdings finden wir den zeitlichen Ablauf mit Vertrag, Gutachten, Kaufpreis etwas ungewöhnlich.

Hier nun unsere Geschichte:

Wir haben einen Bauplatz bei der Stadt Gudensberg im Neubaugebiet reserviert. Wenn wir den Vertrag z.b. morgen unterschreiben zahlen wir nur 3,5 % Grunderwerbsteuer, den Kaufpreis können wir wenn wir wollen erst nach einigen Monaten zahlen.

Im Vertrag steht allerdings drin das im kommenden Jahr noch ein archäologisches Gutachten gemacht wird ( da im ersten Bauabschnitt, welcher etwa 300-400 Meter Luftlinie von unserem Grundstück entfernt ist, ca. 2007 dort ein Skelett aus der Steinzeit usw gefunden wurde). Das Baugrundgutachten der Stadt kommt allerdings auch erst im nächsten Jahr .



Lageplan eines Baugebiets mit WA 1/WA 2 Zonen, Straßen, Bäumen und Parkflächen.




Nun wäre es am vernünftigsten zu warten bis die beiden Gutachten durch sind, weil wir ja sonst nicht wissen ob 1. der Boden zur Bebauung gut ist und 2. könnten die dann etwas archäologisches auf unserem Grundstück finden. Wenn wir warten erhöht sich aber nicht nur die Grunderwerbsteuer (01.01.2013 in Hessen) auf 5%, sondern auch der Preis pro qm2 wird am März 2013 teuer (macht in Summe etwa 4000 €) aus.

Wir finden es sehr seltsam das wir erst den Vertrag unterschrieben sollen (finanziell gesehen wäre das die richtige Entscheidung) und dann noch die Stadt praktisch auf unserem Grund und Boden noch Untersuchungen/Ausgrabungen ( Risiko vorhanden ob wir überhaupt bauen können bzw könnte auch das Bernsteinzimmer auf unserem Grundstück gefunden werden) macht.

Ist dieser Ablauf normal für einen Grundstückskauf?

Habt Ihr Erfahrungen mit archäologischen Gutachten?

Kann man beim Notar irgendeine Klausel definieren das wir kostenlos vom Kauf zurücktreten können wenn das Grundstück (aufgrund der nachgelagerten Gutachten) nicht bebaubar ist?
Labamba30.11.12 12:11
Ich finde den Editieren Button nicht.

Zur Bilderklärung. Irgendwo in dem grauen Bereich (Abschnitt 1) wurde das Skelett gefunden. Unser Grundstück im Bauabschnitt 2 (farbig) liegt ziemlich mittig in dem Button Abschnitt
Bauexperte30.11.12 13:13
Hallo,
Labamba schrieb:

... da im ersten Bauabschnitt, welcher etwa 300-400 Meter Luftlinie von unserem Grundstück entfernt ist, ca. 2007 dort ein Skelett aus der Steinzeit usw gefunden wurde
Scheibenkleister !
Labamba schrieb:

Ist dieser Ablauf normal für einen Grundstückskauf?
Kann Dir in Köln nahezu auf jedem Grundstück passieren. Wenn dort während der Bodenproben oder während des Kelleraushubs auf römische Überbleibsel gestoßen wird, ruht der ganze Bau.
Labamba schrieb:

Kann man beim Notar irgendeine Klausel definieren das wir kostenlos vom Kauf zurücktreten können wenn das Grundstück (aufgrund der nachgelagerten Gutachten) nicht bebaubar ist?
Du kannst es versuchen - Versuch macht klug. Ich glaube aber nicht, dass sich die Verkäuferin darauf einlassen wird. In dem Augenblick, wo Du Dich für ein Grundstück interessierst und es dann kaufst, bist Du auch verantwortlich dafür, was dort ggf. - selbst das Bernsteinzimmer; auch wenn der Finderlohn Dich vmtl. nicht trösten wird - im Boden gefunden wird.

Wenn ausgerechnet auf Deinem Grundstück archäologisches Material gefunden werden sollte, wird die Baustelle still gelegt. Der Fund geborgen und dann wieder frei gegeben; ist also weiterhin bebaubar. Findet sich auf dem gesamten Arial eine Ansiedlung von bspw. Steinzeitmenschen, hat es sich eh mit dem bauen und das gesamte Neubaugebiet wird mittelfristig in ein Museum umgewandelt. In nehme an, für letzteren Fall wird es eine entsprechende Formulierung im Notarvertrag geben.

Freundliche Grüße
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