Anzahlung an Verkäufer - Zahlen oder zurückbehalten?

4,40 Stern(e) 5 Votes
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 4 der Diskussion zum Thema: Anzahlung an Verkäufer - Zahlen oder zurückbehalten?
>> Zum 1. Beitrag <<

Y

ypg

Beschädigungen und Erhalt der Immobilie wie auch Fürsorge und Pflege werden im Notarvertrag separat geregelt. (sollte Dir vorliegen)
Eine Anzahlung bindet nicht mehr an das Haus als ohne - denn es gilt der Notarvertrag - er regelt den Verkauf und bindet Käufer/Verkäufer. Nicht die Anzahlung.


Grüsse
 
N

nightdancer

Vor Eintragung der Auflassungsvormekrung ins Grundbuch würde ich niemals zahlen, denn du bist solange nicht geschützt vor:

- Der Verkäufer überlegt es sich anders, weil ein Dritter mehr bietet
- Der Noch-Eigentümer belastet die Immobilie mit einer Hypothek oder Grundschuld, für die der Erwerber dann mit dem Grundstück einstehen
- Gläubiger des Veräußerers greifen auf das Grundstück zu
- Der Veräußerer gerät in Insolvenz

Davor warnt normalerweise auch der Notar. Notaranderkonto ist teuer und wird nur in ganz seltenen Fällen gemacht, weil auch für den Notar dadurch Nachteile entstehen können.
 
M

Mizit

Eine Auflassungsvormerkung würde ja auch knapp an die Tausend Euro kosten, oder?

Wie lange dauert es denn nach Unterzeichnung des Kaufvertrags schätzungsweise, bis wir auch ohne Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eingetragen worden sind? Bzw., jetzt bin ich gerade völlig wirr vermutlich, wir werden doch sowieso nicht ins Grundbuch eingetragen, ohne dass wir einen Cent bezahlt haben, oder?

Bauexperte: Kauf einer Bestandsimmobilie
 
F

FrankH

Du wirst erst ins Grundbuch eingetragen, wenn der Besitz übergegangen ist. Also der Kaufpreis in der Regel auch vollständig bezahlt ist. Für den Übergang gibt es die Auflassungsvormerkung.
 
N

nightdancer

Eine Auflassungsvormerkung würde ja auch knapp an die Tausend Euro kosten, oder?

Wie lange dauert es denn nach Unterzeichnung des Kaufvertrags schätzungsweise, bis wir auch ohne Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eingetragen worden sind? Bzw., jetzt bin ich gerade völlig wirr vermutlich, wir werden doch sowieso nicht ins Grundbuch eingetragen, ohne dass wir einen Cent bezahlt haben, oder?

Bauexperte: Kauf einer Bestandsimmobilie
Bis die Auflassungsvormerkung eingetragen ist, dauert es je nach Grundbuch zw. 2-8 Wochen. Bis du im Grundbuch stehst 3-12 Monate (sofern du bezahlt hast und die Übergabe erfolgt ist). Eintragung der Auflassungsvormerkung ist der Normalfall, ansonsten kannst du nicht geschützt bezahlen.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
Im Forum Liquiditätsplanung / Finanzplanung / Zinsen gibt es 3118 Themen mit insgesamt 67490 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben