ᐅ Anzahl der Wohneinheiten lt. Baugesetzbuch
Erstellt am: 01.08.16 12:40
charlyuspoll01.08.16 12:40
Frage zur Begründung nach Paragraph 9 Abs. 8 Baugesetzbuch
Hier in einem Arbeitstitel zum Bebauungsplan steht der Satz unter
4.4 Anzahl der Wohneinheiten
Die Anzahl der Wohneinheiten wird bei Einzelhäusern auf Max. 2 Wohneinheiten festgesetzt und dient der Erhaltung des Einfamilienhaus Charakters im Siedlungsgebiet.Die Begrenzung der Wohnungszahl je Wohngebäude soll insbesondere die Entstehung von Mehrfamilienhäuser im Blockinnenbereich verhindern.
Kann man da was machen, eigentlich wollten wir mit 3 Parteien ( Eltern im EG und 2 erwachsene Kids mit Partnern in 1.OG und DG) dort in das Neubaugebiet.
Wäre das doch irgendwie möglich ?
An wen kann ich mich wenden?
Danke
Hier in einem Arbeitstitel zum Bebauungsplan steht der Satz unter
4.4 Anzahl der Wohneinheiten
Die Anzahl der Wohneinheiten wird bei Einzelhäusern auf Max. 2 Wohneinheiten festgesetzt und dient der Erhaltung des Einfamilienhaus Charakters im Siedlungsgebiet.Die Begrenzung der Wohnungszahl je Wohngebäude soll insbesondere die Entstehung von Mehrfamilienhäuser im Blockinnenbereich verhindern.
Kann man da was machen, eigentlich wollten wir mit 3 Parteien ( Eltern im EG und 2 erwachsene Kids mit Partnern in 1.OG und DG) dort in das Neubaugebiet.
Wäre das doch irgendwie möglich ?
An wen kann ich mich wenden?
Danke
MarcWen01.08.16 12:48
Die Chancen sind gering. Ansprechkontakt ist das zuständige Bauamt im Kreis.
Gefühlt 95% der Bebauungspläne begrenzen auf 2 WEH.
Wir hatten gleiches Problem. Bei all unseren Anfragen hätten wir 1x die Ausnahme bekommen, allerdings scheiterte das Grundstück dann am hohen Grundwasserspiegel.
Erfolgreicher kann man sein, wenn man etwa eine Randbebauung oder Baulücke finde, ohne Bebauungsplan.
Dann greift §34 Nachbarschaftsbebauung.
Aber auch hier muss man am besten vorher abklären. Wenn nur Einfamilienhaus dort stehen braucht es gute Argumente, um hier doch 3 WEH bauen zu können.
Mein Tipp (so hatten wir es auch versucht): Sucht euch vorher einen Architekten erfahren im Mehrfamilienhaus Bau. Dann könnt ihr mit ihm die Dinge mit den Bauämtern klären.
Gefühlt 95% der Bebauungspläne begrenzen auf 2 WEH.
Wir hatten gleiches Problem. Bei all unseren Anfragen hätten wir 1x die Ausnahme bekommen, allerdings scheiterte das Grundstück dann am hohen Grundwasserspiegel.
Erfolgreicher kann man sein, wenn man etwa eine Randbebauung oder Baulücke finde, ohne Bebauungsplan.
Dann greift §34 Nachbarschaftsbebauung.
Aber auch hier muss man am besten vorher abklären. Wenn nur Einfamilienhaus dort stehen braucht es gute Argumente, um hier doch 3 WEH bauen zu können.
Mein Tipp (so hatten wir es auch versucht): Sucht euch vorher einen Architekten erfahren im Mehrfamilienhaus Bau. Dann könnt ihr mit ihm die Dinge mit den Bauämtern klären.
charlyuspoll01.08.16 13:20
Danke dafür, hatte ich mir schon gedacht, das es schwierig sein wird.
toxicmolotof01.08.16 13:48
Gründet doch eine WG?
Oder anders gesagt... macht dem Amt das doch unter dem Mantel des Mehrgenerationenwohnens schmackhaft.
Es ist ja zumindest klar zu erkennen, dass es nicht dazu dient, ein Mehrfamilienhaus (mit Renditeerwartung) zu bauen.
Wäre ich Architekt, hätte ich da durchaus einige Ideen um das regelkonform umzusetzen.
Oder anders gesagt... macht dem Amt das doch unter dem Mantel des Mehrgenerationenwohnens schmackhaft.
Es ist ja zumindest klar zu erkennen, dass es nicht dazu dient, ein Mehrfamilienhaus (mit Renditeerwartung) zu bauen.
Wäre ich Architekt, hätte ich da durchaus einige Ideen um das regelkonform umzusetzen.
Bauexperte02.08.16 00:36
Du nimmst mir dieser Tage einiges an Schreibkram ab
Grüße, Bauexperte
ypg02.08.16 08:37
Ein Architekt hat sicherlich Möglichkeiten. Wenn allerdings auf einem 509qm-Grundstück alles ausgereizt wird und später bis zu 6 Pkws auf dem Hof, daneben und Straße wildern, möchte ich nicht Nachbar sein.
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