ᐅ Anzahl der Wohneinheiten lt. Baugesetzbuch
Erstellt am: 01.08.16 12:40
ypg03.08.16 17:23
charlyuspoll schrieb:
...Paragraph 9 Abs. 8 Baugesetzbuch
...Anzahl der Wohneinheiten
Die Anzahl der Wohneinheiten wird bei Einzelhäusern auf Max. 2 Wohneinheiten festgesetzt und dient der Erhaltung des Einfamilienhaus Charakters im Siedlungsgebiet.Die Begrenzung der Wohnungszahl je Wohngebäude soll insbesondere die Entstehung von Mehrfamilienhäuser im Blockinnenbereich verhindern.toxicmolotow schrieb:
.Zur Erinnerung habe ich noch mal den Eingangspost beigefügt.
Denn ich frage mich gerade, ob Deine Antwort Dein Ernst ist.
toxicmolotof03.08.16 23:07
Und ich sagte relativ weit vorne (bevor es aussprach) dass ich wüsste wie ich ein Drei-Generationen-Haus auf dem Papier wie zwei Wohneinheiten aussehen lassen würde. Also ganz im Rahmen der legalen Möglichkeiten natürlich. Es geht hier sicherlich nicht um das typische Mehrfamilienhaus.
Im Übrigen schaffen es unsere Nachbarn mit vier Personen (2WE) auf 7 Fahrzeuge. Wie die sich das leisten können steht auf einem anderen Blatt, ich freue mich aber für die.
Im Übrigen schaffen es unsere Nachbarn mit vier Personen (2WE) auf 7 Fahrzeuge. Wie die sich das leisten können steht auf einem anderen Blatt, ich freue mich aber für die.
Sebastian7904.08.16 07:27
Wir haben auf unserem Grundstück für 8 Fahrzeuge Stellfläche - knapp 520 qm² - das geht alles, stört keinen und ich bin sehr froh, diese zu haben (bzw, irgendwann mal haben zu können). Das parken an der Straße find ich immer sehr ätzend...
In Münster ist die Parksituation leider sehr katastrophal - da sagt aber keiner was, weil hier fast nur Fahrradsoldaten unterwegs sind.
In Münster ist die Parksituation leider sehr katastrophal - da sagt aber keiner was, weil hier fast nur Fahrradsoldaten unterwegs sind.