Angebot des GU vs. finale Rechnung - ein Albtraum

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W

Wurzelxquadrat

Hi zusammen,

ich möchte mal Euren Rat fragen, denn mein GU raubt mir noch den letzten Nerv und Euro :)

Nachdem die Preisbindung Frist von dannen zog, hat der GU bereits ein Nachtragsangebot abgegeben mit enormen , teils sicher nachvollziehbaren, Preissteigerungen.
OK, mit dem Messer auf der Brust haben wir der 15 % Mehrkosten zugestimmt.
Dann, kurz vor Beginn des Tiefbaus kommt die Meldung das zusätzlicher Tiefbau notwendig wird gemäß des erstellten Bodengutachtens.
OK, die Narbe auf der Brust war noch ganz Wund, also haben wir den zusätzlichen 14TE zugestimmt.
Und hier haben wir jetzt das Problem:
Das Angebot ist vom Prinzip so aufgebaut :

Pos 1 ) 100 m³ Einbau Gründungspolster mit MG FS 0/45 als Grundlage zur Herstellung .....Terrasse Preis pro m³ 59,60 € = 5960 €
Pos 2 ) 50 m³ Einbau Gründungspolster mit MG FS 0/45 als Grundlage zur Herstellung .... Einfahrt Preis pro m³ 59,60 € = 2980 €
u.s.w.
jeweils mit dem Zusatz : Abrechnung nach Wiegescheinen 2t/m³

In der Rechnung aber berechnet er dann

Pos 1 ) 115 m³ x 59,60 €
Pos 2 ) 60 m³ x 59,60 €
und verweist darauf das er jetzt mehr angefahren hat was in den Wiegescheinen auch ersichtlich ist.
Also hat er letztendlich tiefer und breiter gebuddelt und dadurch mehr verbraucht und stellt es mir in Rechnung.

Da mir diese Art der Gelddruckerei ein wenig sauer aufstößt habe ich natürlich die Rechnung reklamiert.
M.E. obligt es doch dem GU ein ordentliches Aufmaß zu machen und daraufhin anzubieten.
Oder er macht mir ein Angebot zur Einbringung des Frostschutzes auf Basis "pro Tonne "
Klar, der Zusatz steht drin aber für mein Empfinden sind mir zu viele variablen in diesem Angebot.
Im Grunde kann er sich hier jetzt alles schönrechnen. Egal wie viel er einbaut.

Was ist Eure Meinung zu diesem Fall.
Bin ich hier im Irrtum ? Muss ich das akzeptieren ?


Danke für ein Feedback schonmal
Gruß
x
 
K

karl.jonas

Ich sehe das etwas anders als @11ant . Denn meist ist es der Unternehmer, der in seinem Geschäft die wesentlich größere Erfahrung hat - und damit auch eine hohe Sorgfaltspflicht.
  1. Der Zusatz "Abrechnung nach Wiegescheinen" ist für einen Laien keine offensichtliche Ankündigung möglicher Mehrkosten. Es könnte auch bedeuten, dass der Unternehmer über die Wiegescheine nachweist, dass er die angebotene und beauftragte Menge geliefert hat.
  2. Welcher "Volumenschwund" hier aufgetreten sein soll, ist mir nicht klar. Der TE schreibt, dass zu tief gebaggert wurde (oder habe ich das missverstanden?)
  3. Unabhängig von den Ursachen sollte ein erfahrener Unternehmer sein Angebot so klar ausführen, dass kein Kunde anschließend von den Kosten überrascht ist. Z.B. indem er klar reinschreibt, dass sich die Kosten durch "Volumenschwund" oder was auch immer um xy % erhöhen können. Der Kunde erlebt das i.d.R. zum ersten mal, der Unternehmer zum zigsten.
Ich habe keine Ahnung, ob sich da juristisch etwas machen lässt. Aber weiterempfehlen würde ich einen solchen Unternehmer nicht.
 
T

Tom1978

Mich würde interessieren wieso die Preisbindungsfrist (12 Monate?) vorüber ist? Die Preisbindung gilt doch nach dem ersten Spatenstich. Heißt, wenn die Erdabreiten beginnen. Hattet ihr so eine lange Planphase? Denn da liegt vermutlich der große Batzen Geld vergraben.
 
W

Wurzelxquadrat

Hallo

Hier noch folgende Infos:

Preisbindung: in unserem Bauvertrag war die Preisbindung auf 12 Monate festgeschrieben unter der Voraussetzung das die Baugenehmigung innerhalb dieser 12 Monate vorliegt. Das konnten wir leider nicht umsetzen.
Das hatten wir ja auch akzeptiert.

Nach Bodengutachten war dann eine Mehrgründung erforderlich.
Klar kann er nichts dafür, deshalb haben wir das akzeptiert.
Der GU hat ein entsprechendes Angebot wie oben beschrieben erstellt und wir haben bestellt.
Nach meinem Verständnis hat er aber die Verantwortung für genau die, im Angebot auf Basis des Gutachten ermittelten Mengen.
Wenn nachher einfach mehr verbraucht wird weil trotzdem immer noch tiefer und breiter buddelt dann verstehe ich nicht wieso ich dafür zahlen soll.

Ist ja kein Kostenvoranschlag, sondern ein Angebot ?!

Gruß
x
 
Zuletzt aktualisiert 26.06.2025
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