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ᐅ Angebot des GU vs. finale Rechnung - ein Albtraum


Erstellt am: 08.12.2021 21:41

Tom1978 09.12.2021 09:52
Wurzelxquadrat schrieb:

Hallo

Hier noch folgende Infos:

Preisbindung: in unserem Bauvertrag war die Preisbindung auf 12 Monate festgeschrieben unter der Voraussetzung das die Baugenehmigung innerhalb dieser 12 Monate vorliegt. Das konnten wir leider nicht umsetzen.
Das hatten wir ja auch akzeptiert.

Nach Bodengutachten war dann eine Mehrgründung erforderlich.
Klar kann er nichts dafür, deshalb haben wir das akzeptiert.
Der GU hat ein entsprechendes Angebot wie oben beschrieben erstellt und wir haben bestellt.
Nach meinem Verständnis hat er aber die Verantwortung für genau die, im Angebot auf Basis des Gutachten ermittelten Mengen.
Wenn nachher einfach mehr verbraucht wird weil trotzdem immer noch tiefer und breiter buddelt dann verstehe ich nicht wieso ich dafür zahlen soll.

Ist ja kein Kostenvoranschlag, sondern ein Angebot ?!

Gruß
x

Da habt ihr Euch schon von vorne rein verkalkuliert. Normalerweise unterschreibt man ein Planvertrag (wenn man nicht 100% die Baugenehmigungszeit kennt) und wenn die Baugenehmigung durch ist, erst den Werkvertrag. Denn es kommen wahrscheinlich nicht nur die 15% Mehrkosten und die Nachfinanzierung auf Euch zu, sondern auch die Bereitstellungszinsen. Die paar Euro die der GU jetzt mehr fordert machen nicht mehr viel aus und würden Euch wahrscheinlich auch nicht stören, wenn die vorangegangen Fehler nicht aufgetreten wären.

Osnabruecker 09.12.2021 11:01
Ganz schön viel Schotter...
Preislich ist, je nach Region, der Preis für den eingebauten Schotter okay.

Das Problem ist jedoch, das Angebot enthält für dich schlechte Bedingungen. Meist hat Schotter eher eine Wichte von ca. 1,7-1,8.
Das heißt von vorneherein steckt sich der GU bei jedem eingebauten Kubikmeter Geld in die eigene Tasche. Das hast du aber leider so unterschrieben.
Wurzelxquadrat schrieb:

Nach meinem Verständnis hat er aber die Verantwortung für genau die, im Angebot auf Basis des Gutachten ermittelten Mengen.
Wenn nachher einfach mehr verbraucht wird weil trotzdem immer noch tiefer und breiter buddelt dann verstehe ich nicht wieso ich dafür zahlen soll

Gutachten enthält bestimmt nur 2-3 Bohrungen = Stichproben.
Wie sich das dann nach dem Freilegrn auf der Fläche auswirkt sieht man erst dann.

hampshire 09.12.2021 11:08
Wurzelxquadrat schrieb:

Was ist Eure Meinung zu diesem Fall.
Bin ich hier im Irrtum ? Muss ich das akzeptieren ?
Inhaltlich schließe ich mich der Einschätzung von an.
Dass Du im Irrtum bist ist für mich zu hart formuliert. Die Unterstellung, dass der Unternehmer sich "Geld druckt" würde ich fallen lassen. Ich denke, dass Du die Auswirkung der Variabilität der Einheitspreise im Angebot nicht vollumfassend wahrgenommen hast. Letztlich musst Du das wohl akzeptieren. Die Abweichung von ca. 15% nach oben ist m.E. im Rahmen. Ob die Absprachen hätten besser laufen können kann ich nicht beurteilen.
karl.jonas schrieb:

Der Zusatz "Abrechnung nach Wiegescheinen" ist für einen Laien keine offensichtliche Ankündigung möglicher Mehrkosten. Es könnte auch bedeuten, dass der Unternehmer über die Wiegescheine nachweist, dass er die angebotene und beauftragte Menge geliefert hat.
Wenn etwas im Vertrag unklar oder nicht genau verständlich ist, kann man nachfragen. So viel kann man von einem Verbraucher erwarten. Dass man etwas nicht so genau liest kann vorkommen, wenn man es dann unterzeichnet, trägt man dafür die Verantwortung. Eine Irreführung kann ich hier nicht erkennen.
karl.jonas schrieb:

Unabhängig von den Ursachen sollte ein erfahrener Unternehmer sein Angebot so klar ausführen, dass kein Kunde anschließend von den Kosten überrascht ist.
Folgende Zeilen sind ausdrücklich nicht auf die konkrete Situation von bezogen:
Bei komplexeren Angeboten hat der Verbraucher durchaus eine Mitverantwortung für sein Versändnis des Angebotes mit zu sorgen. Daher ist es ratsam die Positionen durchzugehen und nachzufragen - beispielsweise: Wie groß können die Abweichungen sein? Wie kommen Sie auf die angegebene Menge? Was bedeutet das für eine mögliche Abweichung in der Endsumme? Welche Kommunikation können wir vereinbaren, wenn Sie feststellen, dass es zu einer Abweichung kommt?
Irgendwann gerät das Verhältnis von Handlungsfreiheit und Eigenverantwortung aus den Fugen. Mündigkeit gibt es nicht im Vollkasko-Tarif.

Tolentino 09.12.2021 11:29
Bei mir kam es ja zu einer ähnlichen Geschichte, allerdings war bei mir der Einheitspreis viel geringer und und die Abweichung wohl auch.
Witzigerweise waren die Wiegescheine überhaupt nicht mit der abgerechneten Leistung (Menge) übereinzubringen, nach denen hätte ich sogar noch mehr zahlen müssen. Aber die abgerechnete Leistung konnte erklärt werden: Bei mir wurde nach verfüllen der "Austauschgrube" festgestellt, dass das Planum nochmal 20cm zu niedrig war gegenüber der im Bauantrag angegebenen Höhe. D.h. es musste noch mehr Material eingebracht werden um das Planum quasi um das umliegende Gelände zu erheben.
Da war nach dem Abriss das ganze Gelände niedriger als bei der Vermessung festgestellt wurde.
Von daher hätte man beim Kostenvoranschlag vielleicht besser aufpassen können, aber um die Mehrkosten kam ich eh nicht herum.

Frag doch mal ganz dumm bei deinem GU nach warum der auf einmal soviel mehr brauchte.

TmMike_2 09.12.2021 11:48
Osnabruecker schrieb:

Ganz schön viel Schotter...
Preislich ist, je nach Region, der Preis für den eingebauten Schotter okay.

Das Problem ist jedoch, das Angebot enthält für dich schlechte Bedingungen. Meist hat Schotter eher eine Wichte von ca. 1,7-1,8.
Das heißt von vorneherein steckt sich der GU bei jedem eingebauten Kubikmeter Geld in die eigene Tasche.
Aber er rechnet mit dem GU doch nach m3 und nicht nach Tonne ab.
Das wäre dann positiv für den Bauherr

11ant 09.12.2021 12:11
Wie schon selbst ganz richtig vermutet hat, sieht er die Sache genau deswegen anders als ich, weil er (wie wohl auch der TE) es nicht richtig verstanden hat. Bei wem hier die Sorgfaltspflicht des Nachfragens gelegen hätte, hat ja bereits erklärt. Mit
Wurzelxquadrat schrieb:

jeweils mit dem Zusatz : Abrechnung nach Wiegescheinen 2t/m³
hat der Auftragnehmer darauf hingewiesen, daß er für einen Kubikmeter von zwei Tonnen benötigtem Material ausgeht, und daß für die Abrechnung das gemessene Gewicht maßgeblich ist.
karl.jonas schrieb:

Der Zusatz "Abrechnung nach Wiegescheinen" ist für einen Laien keine offensichtliche Ankündigung möglicher Mehrkosten. Es könnte auch bedeuten, dass der Unternehmer über die Wiegescheine nachweist, dass er die angebotene und beauftragte Menge geliefert hat.
Das ist nicht nur keine offensichtliche Ankündigung von Mehrkosten, sondern es ist überhaupt keine Ankündigung von Mehrkosten.
karl.jonas schrieb:

Welcher "Volumenschwund" hier aufgetreten sein soll, ist mir nicht klar. Der TE schreibt, dass zu tief gebaggert wurde (oder habe ich das missverstanden?)
Ja, das hast Du.
karl.jonas schrieb:

Unabhängig von den Ursachen sollte ein erfahrener Unternehmer sein Angebot so klar ausführen, dass kein Kunde anschließend von den Kosten überrascht ist. Z.B. indem er klar reinschreibt, dass sich die Kosten durch "Volumenschwund" oder was auch immer um xy % erhöhen können. Der Kunde erlebt das i.d.R. zum ersten mal, der Unternehmer zum zigsten.
Was ist geschehen ? - ganz einfach:
1) der TE hat den Auftragnehmer um ein Angebot gebeten. Dieses wurde aufgrund der Volumina erstellt, die aus den Plänen errechnet wurden. Zu diesem Zeitpunkt ging der Auftragnehmer davon aus, 300 Tonnen Material aus dem Silo auf den Muldenkipper rieseln lassen zu müssen, um auf der Baustelle eingebaut 150 Kubikmeter zu erzielen.
2) der Baugrundgutachter hat dann empfohlen, tiefer auszukoffern und mehr Material einzubauen. HIER und nirgendwo anders sind Mehrkosten entstanden - der Preis des Auftragnehmers ist in der Abrechnung exakt übereinstimmend mit dessen Höhe im Angebot. Der Auftragnehmer hat entsprechend nicht 300, sondern 350 Tonnen holen müssen. Dabei ist er jedes Mal mit leerem LKW zum Kieswerk gefahren. Bei der Einfahrt wird der LKW gewogen, bei der Ausfahrt ebenfalls. Das geschieht nicht auf der Waage der Baleks - sondern da kommt jedes Jahr ein Kittelträger vom Eichamt und prüft, ob die Waage noch richtig geht. Die Wiegescheine sind solche Elektronikkassenbons wie bei der Abgasuntersuchung, da wird sogar die Prüfnummer der letzten Eichung draufstehen. Alles sauber, alles nachvollziehbar.
3) die 350 Tonnen Nutzlast packt man nicht in einer Fuhre auf den LKW. Da werden die Bauarbeiter auf der Baustelle nach dem jeweils Einbauen und lagenweisen Verdichten der Anlieferungen gemessen haben, daß der Fahrer bei der achtzehnten Fuhre nochmal halb voll machen soll.

Die Bauunternehmer können nichts dafür, daß die Wirklichkeit auf der Erwachsenenbaustelle etwas komplexer ist, als es in der Erinnerung des Bauherrn damals im Sandkasten war. Da muß ich also vehement widersprechen, daß hier der Auftragnehmer nicht weiterempfehlenswert wäre.

Es hat schon seine Gründe, weshalb ich so unermüdlich davon abrate, sich das ganze Ausschreibungswesen als Laie / mutiger Zauberlehrling alleine anzutun. Das ist für einen ganzen Hausbau doch um mehrere Oktaven komplexer als nur das Weißeln aller Zimmerdecken zu beauftragen (oder woher auch immer Otto Normalkonsument glaubt, in etwas ausreichend Ähnlichem genügend Erfahrung zu haben). Den Unterschied lernt man nicht in einem Wochenend-Webinar (obwohl ich im nächsten Sommer mal eines anbieten sollte, wie mir scheint). Aus jedem Überraschtsein darüber, daß die Wirklichkeit teurer ist als die Erwartung, den Schluss offenbar genetisch unseriöser Bauunternehmer zu ziehen, ist "auch keine Lösung" ;-)
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