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ᐅ Änderung sondernutzungsrecht , kann das Bank verweigern ?


Erstellt am: 17.11.19 16:20

H
HilfeHilfe
17.11.19 16:20
Eine Einheit soll per teilungerklärung ein alleiniges sondernutzungsrecht am allgemein Flur und einer Nische erhalten . Eine finanzierende Bank zickt jetzt rum und will Entwürfe sehen . Für uns ist es keine werthaltige Änderung . Kann die Bank es grundsätzlich verweigern ?
N
nordanney
17.11.19 20:59
HilfeHilfe schrieb:

Eine Einheit soll per teilungerklärung ein alleiniges sondernutzungsrecht am allgemein Flur
Da würde ich - so wie Du es pauschal schreibst - schon als Miteigentümer streiken. Am ALLGEMEINEN Flur eine alleiniges Sondernutzungsrecht geht gar nicht. Wie kommen die anderen Einheiten dann zu ihren Eingangstüren? Sie wären unbeleihbar, unfinanzierbar und unnutzbar.
Ja, die Bank darf rumzicken und Euch im Zweifel wegen wesentlicher Verschlechterung der Sicherheiten den Kredit kündigen (würde ich übrigens auch so machen).
H
hampshire
17.11.19 21:46
Was macht dieses Sondernutzungsrecht so attraktiv?
Kreditgeber können einer wesentlichen Veränderung widersprechen.
H
HilfeHilfe
18.11.19 06:31
nordanney schrieb:

Da würde ich - so wie Du es pauschal schreibst - schon als Miteigentümer streiken. Am ALLGEMEINEN Flur eine alleiniges Sondernutzungsrecht geht gar nicht. Wie kommen die anderen Einheiten dann zu ihren Eingangstüren? Sie wären unbeleihbar, unfinanzierbar und unnutzbar.
Ja, die Bank darf rumzicken und Euch im Zweifel wegen wesentlicher Verschlechterung der Sicherheiten den Kredit kündigen (würde ich übrigens auch so machen).

ne nicht wirklich. Das ist der teil in der obersten Etage. Alles gut

Es ist auch keine Verschlechterung
N
nordanney
18.11.19 06:57
Einen ALLGEMEINEN Teil würde ich niemals mit einem Sondernutzungsrecht versehen. NIE NIE NIE!!!
H
HilfeHilfe
18.11.19 08:27
nordanney schrieb:

Einen ALLGEMEINEN Teil würde ich niemals mit einem Sondernutzungsrecht versehen. NIE NIE NIE!!!

warum ?

den Garten haben wir auch als Sondernutzungsrecht

Wenn der allgemein wäre , würde mir jeder von oben im Garten rumlatschen

das selbe recht oben. wenn der Flur im Dachgeschoss allgemein ist könnte ich den Nachbar meinen käse immer schön vor die Tür stellen

sehe das nicht so eng
sondernutzungsrechtflurgarten